Drucksache - DS/0294/III
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Ich frage das Bezirksamt: 1. Warum wurde trotz der eindeutigen
Anwohnervoten gegen eine neue Brücke für den motorisierten Verkehr während
der Bürgerbeteiligung zum Programm Stadtumbau-West, Spreeraum im Mai
2006 anschließend eine Untersuchung der Vorzüge einer für den
Kraftfahrzeugverkehr geeigneten Brücke beauftragt und welche Kosten sind dadurch
entstanden? 2. Welche Kosten entstanden zudem
durch die von der TU Berlin durchgeführte Untersuchung der Wirtschaftlichkeit
neuer Brücken für den Kfz-Verkehr über die Spree? 3. Wieso wurden auf der
Bürgerbeteiligungsveranstaltung die Varianten 3 und 5 als Vorzugsvarianten durch die
Gutachter des Bezirks vorgestellt, wenn doch der verantwortliche Bürgermeister im
Zuge der Diskussion mit betroffenen kritischen Anwohnern anschließend die Variante
6 als seine Präferenz bezeichnete? 1.
Warum wurde trotz der eindeutigen Anwohnervoten gegen eine neue Brücke
für den motorisierten Verkehr während der Bürgerbeteiligung zum Programm Stadtumbau-West,
Spreeraum im Mai 2006 anschließend eine Untersuchung der Vorzüge einer für den
Kraftfahrzeugverkehr geeigneten Brücke beauftragt und welche Kosten sind
dadurch entstanden? Im Mai 2006 gab es keine Bürgerbeteiligung zum Programm Stadtumbau-West, Spreeraum. Bei der
Veranstaltung am 10.05.2006 handelte es sich um eine Veranstaltung der AG
Spreeraumentwicklung des Regionalmanagements media spree e.V. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat im November 2005 den Kreuzberger Spreeraum als Stadtumbaugebiet festgelegt. Die Bürgerbeteiligung zu den Ergebnissen der Voruntersuchung und des Stadtumbaukonzeptes fand in der Zeit vom 6. Februar bis 3. März 2006 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Dienstgebäude Württembergische Straße statt. Weitere Möglichkeiten zur Information bestanden im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und im Büro Herwarth + Holz. Die Erörterungsveranstaltung zu den
Ergebnissen der Bürgerbeteiligung fand unter Federführung der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung am 23.03.2006 statt. Auf der
Erörterungsveranstaltung war durch SenStadt darauf hingewiesen worden, dass
sich die Finanzierung von Brückenbauwerken i.d.R. nur in der Mitnutzung durch
den Kfz-Verkehr bei Einsatz von Fördermitteln realisieren lässt und dass diese
mit entsprechenden Auflagen u.a. zur Umweltentlastung sowie zur
Wirtschaftlichkeit verbunden sind. Verbindliche Aussagen lassen sich nur
aufgrund methodischer Untersuchungen und gutachterlicher Aussagen treffen. In
Übereinstimmung mit den anwesenden Bürgern der o.g. Erörterungsveranstaltung
wurde deshalb vereinbart, dass zur Klärung der verkehrlichen Auswirkungen einer
Brückenverbindung ein Verkehrsgutachten erstellt werden wird. Die Bürger gingen
dabei davon aus, dass dazu auch verkehrliche Varianten ohne MIV betrachtet
werden sollen. Dem trug das spätere Verkehrsgutachten mit der Untersuchung von
8 Varianten Rechnung. 2.
Welche Kosten entstanden zudem durch die von der TU Berlin durchgeführte
Untersuchung der Wirtschaftlichkeit neuer Brücken für den Kfz-Verkehr über die
Spree? Die Leistungen bzgl. des "Verkehrskonzeptes Brückenverbindungen Kreuzberg-Friedrichshain" wurden mit 42.827,20 Euro (brutto) aus dem Programm "Soziale Stadt"/ Stadtumbau West für das Fördergebiet Kreuzberg Spreeufer vergütet. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung war als Voraussetzung für die Finanzierung der Brücken erforderlich. Sie wurde von der Technischen Universität Berlin durchgeführt und mit 10.133,45 Euro (brutto) aus dem Programm "Soziale Stadt"/ Stadtumbau West für das Fördergebiet Kreuzberg Spreeufer vergütet. 3.
Wieso wurden auf der Bürgerbeteiligungsveranstaltung die Varianten 3 und
5 als Vorzugsvarianten durch die Gutachter des Bezirks vorgestellt, wenn doch
der verantwortliche Bürgermeister im Zuge der Diskussion mit betroffenen
kritischen Anwohnern anschließend die Variante 6 als seine Präferenz
bezeichnete? Die Methodik der verkehrlichen Untersuchung zu den neuen Brückenverbindungen erfordert die Betrachtung verschiedener Lösungsmöglichkeiten mit und ohne neue Brückenverbindungen im Hinblick auf ihre verkehrlichen, finanziellen und städtebaulichen Auswirkungen. Dabei wurden alle Varianten der Brückenverbindungen als Fuß- und Radwegeverbindungen mit und ohne Kfz-Verkehr untersucht. Wesentliche Beurteilungsgrundlage für alle Untersuchungsfelder waren die Ergebnisse von Verkehrsmodellrechnungen für den Prognose-Zustand 2015, mit denen die zukünftig zu erwartenden Verkehrsbeziehungen für den Kfz-Verkehr im Stadtumbaugebiet sowie zwischen den beiden spreenahen Ortsteilen abgeschätzt werden können. Für den
Variantenvergleich wurden Untersuchungsfelder mit Beurteilungskriterien
zusammengestellt. Als Kriterien für die Beurteilung wurden Verkehrswirksamkeit
(Auswirkungen für den MIV, NMIV und ÖPNV sowie die Leistungsfähigkeit der
Knotenpunkte), verkehrsbedingte Emissionsbelastungen (Auswirkungen auf die
Schall- und Abgasemissionen) und Kosten (Auswirkungen auf die Baukosten sowie
Zeit- und Betriebskosten) herangezogen. Im
Ergebnis wurden die Varianten 3 (Brommybrücke mit Kfz-Verkehr, Manteuffelsteg
ohne Kfz-Verkehr) und 5 (Brommybrücke mit Kfz-Verkehr, ohne
Manteuffelbrücke/-steg) vom (unabhängigen) Gutachter am besten bewertet, wobei
die Bewertung für Variante 3 leicht positiver ausfällt und somit als „Vorzugsvariante“
im Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung dargestellt wurde. Die
Ergebnisse des Gutachtens wurden vereinbarungsgemäß auf der Bürgerveranstaltung
zur Meinungsbildung der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf dieser Grundlage
konnten sich die Bürger, aber auch der Bezirksbürgermeister eine eigenständige
Bewertung bilden. Mit freundlichem Gruß Dr. Franz Schulz |
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