Drucksache - DS/0282/III  

 
 
Betreff: Ein Jahr Gesundheitsdienstreformgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WASGWASG
  Lüdecke, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 31.05.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

       1.            Wie stellen sich, nachdem das Gesundheitsdienstreformgesetzes ein Jahr in Kraft ist, dessen Auswirkungen im Bezirk dar und gibt es noch immer Probleme bei der Umsetzung?

  1. Welche Auswirkungen zeigen sich vor allem im Bereich der psychiatrischen Versorgung, insbesondere der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Suchthilfe?
  2. Wird es noch weitere Einschränkungen bei den Beratungsangeboten geben und wenn, welcher Art werden sie sein?
  3. Beabsichtigt das Bezirksamt eine ausführliche Gesundheits- und Sozialberichterstattung und wenn, bis wann kann damit gerechnet werden?

 

Herr Mildner-Spindler:

Zu 1:Mit dem Gesundheitsdienstreformgesetz von vor einem Jahr hat das Land Berlin sich dazu entschlossen, ein Reformgesetz des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf den Weg zu bringen, was den öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner Orientierung, wie seiner Leistungen in Berlin auf eine einheitliche Grundlage stellt. Die Orientierung ist, dass  das Land Berlin sich bei der Organisation und Beschreibung des öffentlichen Gesundheitsdienstes von einem Leitbild leiten lässt, dass sich orientiert an der Organisation eines öffentlichen Gesundheitsdienstes , der auf Planung, Qualitätssteuerung und Gewährleistungen von Angeboten, Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes ausgehen, die den öffentlichen Gesundheitsdienst sozial kompensatorisch vor allen Dingen auf hin arbeiten lassen, dass benachteiligten der Weg in die Versorgungssysteme des Gesundheitssystems gewährleistet wird und das auf der anderen Seite das Land Berlin seiner Verpflichtung gerecht wird, das Land insgesamt nach dem Leitbild des gesunden Städtenetzwerkes zu organisieren. Sie fragen nach den Auswirkungen im Bezirk und nach Problemen der Umsetzung. Ich denke, sie lassen sich dabei davon leiten, was wir mit dem Gesundheitsamt vor einer Woche die Möglichkeit hatten, im Jugendhilfeausschuss vorzustellen, in Hinblick auf die gegenwärtige Situation des Gesundheitsamtes im Bezirk. Insofern wiederhole ich das, was unser Amt letzte Woche im JHA vorgestellt hat. Es gibt in der Tat derzeit 2 Problemfelder bei der Realisierung, Orientierung des Gesundheitsdienstreformgesetzes. Das betrifft zum einen die personelle Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes verbunden mit der Novellierung des GDG war, dass die Bezirke in die Ausstattung der Gesundheitsämter auch sozusagen eine auskömmliche Ausstattung hoffen konnten. Dieses war so zugesagt. Bei der Bestimmung der unterschiedlichen Leistungen des Gesundheitsdienstes für unseren Bezirk bedeutet das konkrete , dass wir einen Einstellungskorridor von 6,5 Personalstellen durch die Fachverwaltung eingeräumt bekommen haben. Dieser Einstellungskorridor notwendig, um fachpersonal für das Gesundheitsamt durch Außeneinstellung gewinnen zu können, ist derzeit nicht gewährleistet, da im Unterschied zur Fachverwaltung  die Finanzverwaltung den Einstellungskorridor wesentlich reduziert hat. Das kann in der Perspektive bei Ausscheiden von MitarbeiterInnen, Ärzten, Psychologen im Gesundheitsamt dann tatsächlich zu nichtbesetzten Stellen führen. Das ist das eine Problem, das andere Problem das ist das Problem, was wir alle miteinander verfolgt haben, wo sich die BVV ja auch zu verständigt hat, wo ich die Gelegenheit hatte, ihnen mit einer VzK zu berichten, wie wir uns als BA verhalten haben. Das ist sozusagen das Inkrafttreten der Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung. Die Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung die darauf orientiert, dass sozusagen mit einer Verordnung geregelt ist, welche Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in jedem Bezirk vorgehalten, welche Beratungsstellenleistung überbezirklich durch ein Bezirk für mehrere Bezirke vorgehalten werden bzw. wo ein Beratungsangebot durch einen Bezirk für das gesamte Land Berlin organisiert werden soll. Dort gibt es seit Herbst vergangenen Jahres Diskussionen auf Landesebene und Streitigkeiten zwischen einzelnen Bezirken. Unser Bezirk ist davon betroffen zum einen was das Zentrum für sexuell übertragbare Krankheiten und Familienplanung betrifft. Dort sollen wir eine von 3 Beratungsstellen für das Land Berlin sein. Da gibt es in den Bezirken noch unterschiedliche Positionen dazu. Unser Angebot als solches ist dadurch allerdings nicht infrage gestellt und wir haben das Problem die Hörberatungsstelle, die Diskussion  der Organisation der Hörberatungsstelle in einer bezirklichen Verantwortung für das Land Berlin. Die Streitigkeit konkret zwischen Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg, wobei ich einräumen muss, dass wir als Bezirk eigentlich nicht streitend, jedenfalls nicht streitend wie Neukölln sich dort gebärdet, daran beteiligen. Die Gesundheitszuständigkeitsverordnung sieht vor, dass unser Bezirk nur Beratungsstelle für das Land Berlin organisieren soll. Unsere Hörberatungsstelle entspricht in ihrer Orientierung und in ihrem Angebot den Ansprüchen einer Hörberatungsstelle, wie sie der öffentliche Gesundheitsdienst vorsieht, nämlich sozialkompensatorisch und subsidiär ein Angebot zu machen, um über Beratung Betroffenen den Weg zu Hilfeleistungen, die dann anders finanziert sind zu ermöglichen , dort anzusetzen wo Auffälligkeiten bemerkt werden, Eltern zu beraten, den Weg in medizinische und therapeutische Hilfe dann zu finden. Das ist noch nicht geklärt, das Abgeordnetenhaus von Berlin hat sich darauf verständigt, nachdem ursprünglich die Entscheidung mit der Gesundheitszuständigkeitsverordnung für Friedrichshain-Kreuzberg gefallen war, nun ein Modell zu verfolgen, dass da heißt es sollen in Berlin 2 Beratungsstellen in einer bezirklichen Verantwortung organisiert werden. Wir haben ja ähnliche Modelle beim Kinder- und Notdienst Angebote an verschiedenen Standorten in einer bezirklichen Verantwortung. Die Orientierung von Seiten der Senatsverwaltung ist, dass FK die Verantwortung für die beiden Hörberatungsstellen im OT Friedrichshain / Koppenstraße und in Neukölln übernehmen soll. Dieses ist von Neukölln blockiert. Die zuständige Stadträtin hat vor nicht ganz 2 Wochen erklärt eine Beratung konzeptionell sich darüber verständigt werden sollte, ist es möglich, in bezirklicher, in Verantwortung eines Bezirkes 2 Beratungsstellen zu organisieren, blockiert indem sie erklärt hat, sie sei gekommen um mitzuteilen, dass Neukölln eine Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung in der Neukölln von FK regiert wird nie zustimmen wird. Das ist die aktuelle Situation. Das blockiert im Moment das gesamte voranschreiten des Inkrafttretens der Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung. Zu 2: Das Gesundheitsdienstreformgesetz hat keine Auswirkungen auf Versorgung auf Klienten. Im JHA vor einer Woche hat der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst darauf hingewiesen, dass wir tatsächlich im Bezirk ein Versorgungsproblem haben, da es im Bezirk nur einen  niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater gibt. Das ist aber nicht Zuständigkeit des Gesundheitsdienstreformgesetzes fällt die Organisation des kinder- und jugendpsych. Dienstes. Er hält seine Beratungsdienste vor sowohl im OT Kreuzberg, in der Urbanstraße als auch in Friedrichshain, in der Koppenstraße, wir könnten zukünftig personell mit einem Engpass betroffen sein, mit den Auswirkungen, die ich geschildert habe. Auf der anderen Seite hat sich das BA sich in diesem Jahr darauf verständigt, wie wir oder den Kinder- und jugendpcychatrischen Dienst sozusagen die Stellenbesetzung einer Kinder- und Jugendpsychologin zu gestatten. Das ist auf den Weg gebracht. Das werden wir auch mit dem Einstellungskorridor hoffentlich bewerkstelligen können und wir werden dort einen türkischsprachige Kinder- und Jugendpsychologin einstellen, um sozusagen die Arbeit in der Urbanstraße zu verstärken. Zu 3: Diese Frage impliziert, dass das Geundheitsdienstreformgesetz auf eine Einschränkung von Beratungsleistungen angelegt war bzw. sich in diese  Richtung auswirkt. Dem ist nicht der Fall. Wir haben Einschränkungen bei bestimmten Angeboten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die hängen mit der Stellenbesetzungssituation zusammen. Wir haben seit Sommer 2006 die Stelle einer Hygieneärztin frei zu besetzen. Das wird stellv. Durch die Amtsärztin wahrgenommen. Aufgabenbereiche der Umweltmedizin kann sie aufgrund dessen, dass sie dafür nicht die Qualifikation hat, so nicht wahrnehmen. Sie kann sich die Qualifikationen ein halbes Jahr, ein dreiviertel Jahr vor dem Ruhestand nicht unbedingt nicht mehr aneignen. Das wäre die falsche Entwicklung. Unser Ziel ist es immer noch diese Stellen, die wir explizit vorzuhalten haben, natürlich wieder zu besetzen. Im JHA vergangener Woche wurde darauf hingewiesen, dass es nicht der einzige Platz. Ich werde es diese Woche Freitag auf der Gesundheitsstadträtesitzung wiederum auch thematisieren. Ist die absehbare Entwicklung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, wo in diesem Jahr 2 Ärztinnen aus dem Dienst ausscheiden werden. Wir haben von der Fachverwaltung die Genehmigung über einen Einstellungskorridor diese Stelle unmittelbar wider zu besetzen. Mit einem reduzierten Einstellungskorridor seitens der Senatsfinanzverwaltung werden wir das nicht bewerkstelligen können, sodass dort absehbar die Einschulungsuntersuchungen der nächsten Jahre Engpässe bzw. nicht nur Engpässe sondern eben die Herausforderung steht, zu schauen, wie wir die Einschulungsuntersuchungen dann sozusagen durch Fremdvergabe eventuell werden realisieren können, was wir sehr bedauern würden, weil gerade die Einschulungsergebnisse für uns eine wichtige Datenausgangsbasis sind, um Gesundheitsberichterstattung zu machen, aber auch um die Jugendhilfe zu beraten. Ja, zu 4: Die Gesundheist- und Sozialberichterstattumng ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben des öffentlichen Geusndheitsdienstes , auch nach dem Gesundheistdienstereformgesetz und selbstverständlich werden wir diese Aufgabe wahrnehmen, so wie das in der Vergangenheit, abgestuft auf Landesebene und Bezirksebene auch wahrgenommen worden ist. Das ist eine Aufgabe, die in der Plan- und Leitstelle zu verorten ist bzw. verortet, die ja dort schon verortet ist. Für eine Erneuerung oder eine Fortschreibung der Sozial- und Gesundheitsberichterstattung warten wir derzeit auf die nächsten Sozialstrukturatlas der Senatsverwaltung für Gesundheit. Mir ist aufgeschrieben worden, dass nach Aussage des zuständigen Mitarbeiters Herrn M-Schmidt 2008 ein solcher Strukturatlas zu erwarten ist und wir werden unsere Arbeitsplanung und wir werden auch unsere Orientierung der Plan- und Leitstelle in ihrer Aufgabenverantwortung auf solche Termine ausrichten. .                

 

 
 

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