Ich frage das Bezirksamt:
- Auf welcher Rechtsgrundlage müssen sich enge Kontaktpersonen in Quarantäne begeben angesichts fehlender Allgemeinverfügung im Bezirk?
- Wie erklärt sich der Zeitverzug zwischen Eingang eines positiven PCR Ergebnis beim Bezirksamt und Erlass von Isolationsanordnungen?
- Weshalb errechnet das Gesundheitsamt die Frist zur Isolation nicht ab Datum der Probenentnahme?
Beantwortung: BezStRin Frau Sommer-Wetter
zu Frage 1: Die Antwort auf eine ähnlich lautende schriftliche Anfrage, SA/028/VI zur Allgemeinverfügung bzw. der Rechtsgrundlage hat mein Büro mit Datum vom 18.01.2022 bereits zur finalen Übersendung weitergegeben. Die Beantwortung Ihrer Fragen müsste Sie… gestern erreicht haben.
Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung der 3. Verordnung zur Änderung der 4. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18. Januar 2022. Der § 7 Abs. 6 SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes ist die Rechtsgrundlage für die Quarantäne enger Kontaktpersonen. Das Gesundheitsamt verpflichtet sich, sich bei der Einstufung enger Kontaktpersonen an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts in der jeweils gültigen Fassung zu halten. Quarantänemaßnahmen leiten sich aus der genannten Vorschrift ab. Abweichend von den Vorgaben des Abs. 6 kann das Gesundheitsamt Einzelanordnungen treffen.
zu Frage 2: Die hohe Anzahl von Meldungen und die Übermittlung von unvollständigen bzw. falschen Kontaktdaten führen zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und können einen Zeitverzug zur Folge haben.
zu Frage 3: In ihrer gemeinsamen Sitzung vom 19. Januar 2022 haben sich die Amtsärzt*innen darauf verständigt, wie berlinweit einheitlich mit der Berechnung der Quarantänezeiten verfahren wird. Der erste Tag der Isolation wird als Tag Null bezeichnet, das ist der Tag der Probenahme. Entsprechend der Vorgaben des § 7 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung berechnet sich folgend auf den Tag Null der Quarantänezeitraum.
Frau Mollenhauer-Koch: Einige Nachfragen hätte ich noch: Wie viele Mitarbeiter*innen im Gesundheitsamt sind mit diesem Thema betraut? Und meine zweite Nachfrage – wir sind ja gerade mit Spitzenreiter in Berlin bei den Inzidenzen: Wie viele Mitarbeiter*innen würden Sie denn gerne einstellen?
zu Nachfrage 1: Wie viele Kolleginnen und Kollegen aktuell jetzt dabei sind, im Pandemiestab zu arbeiten, würde ich gerne nachreichen. Das weiß ich, sage ich ehrlich jetzt, nicht aus dem Kopf, aber die Antwort kriegen Sie gerne morgen von mir.
zu Nachfrage 2: Ich fange mal mit Ihrer letzten Frage an. Ich könnte scherzhaft sagen, Weihnachten ist vorbei, leider damit auch die Zeit der Wünsche, aber dazu ist die Situation einfach zu ernst. Nein. Ich habe vor 14 Tagen ein Schreiben an meine Kolleginnen und Kollegen des Bezirksamts gesandt, dass dort bitte geprüft wird, ob es außerhalb des Gesundheitsamtes Freiwillige gibt, die also die Arbeit des Pandemiestabes unterstützen möchten, vor allen Dinge durch die Erfassung von Daten und die Eingabe von Fällen. Da sind wir aktuell noch in der Auswertung, da gibt es aus verschiedenen Bereichen Rückmeldungen. Das sind allerdings nur vereinzelt Kolleginnen und Kollegen, was sicherlich zum einen damit zusammenhängt, dass ja auch aktuell die Erkrankungen im Bezirksamt so sind wie berlinweit generell und zum anderen man ja auch so die Möglichkeit und die Zeit vor allen Dingen haben muss, um sich dort auf diesem Gebiet zu betätigen und entsprechende Daten zu erfassen. Wie viele Kolleginnen und Kollegen aktuell jetzt dabei sind im Pandemiestab zu arbeiten, würde ich gern nachreichen. Das weiß ich, sage ich jetzt ehrlich, nicht aus dem Kopf. Aber die Antwort kriegen Sie gern morgen von mir per Mail.