Sollte sich eine öffentliche Baumaßnahme (z.B. Bau einer Wasserleitung, U-Bahn-Bau, Tunneldeckungssanierung) existenzbedrohend auf Ihr Unternehmen auswirken, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Überbrückungshilfe bei der zuständigen Senatsverwaltung zu stellen. Gleiches gilt für Maßnahmen privater Ver-und Entsorgungsunternehmen (z.B. Vattenfall, Fernwärme GmbH oder NBB Netzgesellschaft). Es gilt nicht für Baumaßnahmen z.B. durch die Deutsche Bahn oder der Telekom. Auf der Website der Senatsverwaltung sind das Antragsformular, ein Merkblatt sowie die Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen hinterlegt.
Senatsverwaltung für Wirtschaft
Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene
Frau Mille
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Tel.: 9013 – 78 77
Fax: 9013 – 7539
E-Mail: Christine Mille