Gesundheitsförderung wird als Förderung gesunder Lebenswelten verstanden. Als ein Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, welches neben körperlichen Fähigkeiten, in gleicher Weise die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen betont. (Ottawa-Charta)
Die gesetzliche Grundlage von Gesundheitsförderung und Prävention im öffentlichen Dienst findet sich in §7 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) von 2006. Der öffentliche Gesundheitsdienst wirkt in enger Zusammenarbeit mit anderen auf diesem Gebiet tätigen an der Förderung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen mit. Er fördert die persönlichen Kompetenzen der Menschen im Umgang mit Gesundheit und Krankheit sowie der Übernahme von sozialer Verantwortung.