Patientenfürsprecher*innen nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Fürsprecher*innen handeln unabhängig und unterliegen der Schweigepflicht.
Ihre Aufgaben bestehen u.a. darin, Patient*innen bei Beschwerden über die Versorgung in der Klinik zur Seite zu stehen, deren Anliegen gegenüber den Verantwortlichen zu vertreten und möglichst vermittelnd zu klären.
Dazu gehören:
- Information und Beratung von Patient*innen
- Telefonische und persönliche Erreichbarkeit
- Prüfung von Beschwerden
- Unterstützung bei der Klärung von Problemen
- Weitergabe von Anregungen und Hinweisen
- Berichtspflicht gegenüber dem zuständigen Bezirk
Von den Patientenfürsprecher*innen werden unter anderem Engagement, Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen, selbstbewusstes und konfliktfähiges Auftreten, aktives Zugehen auf die Patient*innen sowie Kenntnisse von Beschwerdewegen erwartet; ebenso sind Computerkenntnisse, Bereitschaft zur Fortbildung sowie Erreichbarkeit und regelmäßige Präsenz in den Häusern unabdingbar.
Patientenfürsprecher*innen in psychiatrischen Krankenhäusern oder entsprechenden Abteilungen einer Klinik unterstützen darüber hinaus die Krankenhäuser durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere hinsichtlich des therapeutischen Klimas. Sie helfen bei der Eingliederung der Patient*innen nach der Entlassung und bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen.
Für die Beratung und Information von Migrant*innen sind interkulturelle Kompetenz und entsprechende Sprachkenntnisse von Vorteil.
Die aktuellen Kontaktdaten der Patientenfürsprecher*innen finden Sie auf der Internetseite.