Die bezirkliche Drogen- und Suchtkoordination mit ihren ressortübergreifenden Aufgaben gehört im Rahmen der Gesundheitsförderung (§ 3 GDG) in den Zuständigkeitsbereich der Planungs- und Koordinierungsstelle.
Ausgewählte Aufgabenfelder:- Koordination ausgewählter Angebote in der Versorgungsstruktur
- Gesundheitsförderung im Suchtbereich
- Intensivierung der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit hinsichtlich “Sucht”
- Kooperation mit Drogen- und Jugendhilfe mit dem Bereich Schule
- Koordination der Hilfen für die Bereiche des illegalen und legalen Suchtmittelkonsums (integrierter Ansatz in der Drogenpolitik)
- Qualitätssicherung und -kontrolle für ausgewählte bezirkliche Angebote