Intersex Awareness Day

Intersex Flagge

Nicht alle Menschen kommen als Junge oder Mädchen auf die Welt. Über intergeschlechtliche Menschen ist wenig bekannt und manche Halbwahrheit im Umlauf. Dabei sind es gar nicht so wenige.
Intergeschlechtliche (oder auch inter*) Menschen haben körperliche Geschlechtsmerkmale, die sich nicht als nur männlich oder nur weiblich einordnen lassen. Man spricht auch von angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale. Das betrifft zum Beispiel die Geschlechtsorgane, Hormonproduktion oder den Chromosomensatz, die Figur, Haarverteilung oder Muskelmasse.

Intergeschlechtlichkeit kann schon bei der Geburt oder erst später sichtbar werden.

26. Oktober

Am 26. Oktober wird seit 1996 jährlich – insbesondere in englischsprachigen Ländern – der Intersex Awareness Day (auch als Intersex Solidaritätstag bezeichnet) begangen. Der Tag geht u. a. zurück auf die ersten Proteste der Gruppe “Hermaphrodites with Attitude” in Boston gegen die medizinische Behandlungspraxis gegenüber intergeschlechtlichen Menschen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Thema Intergeschlechtlichkeit in der Gesellschaft noch immer wenig sichtbar ist, tabuisiert und/oder exotisiert wird. Die weltweiten Aktivitäten an diesem Tag sollen das Thema Intersexualität in den Fokus rücken und dabei auch die Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen stärken. Insbesonders wird auch darauf hingewiesen, dass geschlechtszuweisende Operationen an Neugeborenen und Kleinkindern nach wie vor stattfinden und noch immer nicht verboten sind.

Seit 2013 ist es möglich, den Geschlechtseintrag frei zu lassen, wenn ein Kind nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Erst mit dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2017 wurde der Gesetzgeber verpflichtet, neben männlich und weiblich einen dritten positiven Geschlechtseintrag zu schaffen. Am 22. Dezember 2018 trat dann schließlich das Gesetz zur Änderung der in das Geburtsregister einzutragenden Angaben in Kraft, demzufolge bei Varianten der Geschlechtsentwicklung die Angabe divers in das Geburtsregister eingetragen werden kann. Die Eintragungen im Geburtsregister können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt auch nachträglich geändert werden.