Im Jugendamt von Charlottenburg-Wilmersdorf ist Alexander Diener als Sozialarbeiter in der Jugendhilfe im Strafverfahren tätig. Im Februar 2023 hospitierte er hierzu für vier Wochen im Londoner Bezirk Barnet. Hier sein Bericht:
LoGo! Europe: Alexander Diener berichtet aus Barnet (London)
Bild: London Borough of Barnet
Anders als in Deutschland gibt es übrigens kaum freie Träger, abgesehen von bestimmten Beratungsstellen und einigen Heimen, Wohngruppen etc. Die Sozialarbeiter*innen, die die Hilfen durchführen, sind hier ebenfalls Teil des öffentlichen Dienstes.
Ein weiterer aus meiner Sicht wichtiger Unterschied ist, dass in Barnet großer Wert auf die Bildung von Multi-Agency-Teams, also multiprofessionellen Teams, gelegt wird. So arbeiten beispielsweise in den Youth Justice Services Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und spezialisierte Police Officers zusammen.
Neben diesen Kenntnissen zur Funktionsweise des Jugendamtes in Barnet nehme ich auch an einem Workshop zum Thema Social Graces and Humility teil, in dem es um soziale und persönliche Identitätsmerkmale wie z. B. race, gender, sexuality, class, culture im Kontext sozialer Arbeit geht. Insgesamt wird deutlich, dass auf diese Themen großer Fokus gelegt wird, sowohl auf der Ebene der Mitarbeiter*innen-Schulung als auch in der alltäglichen Arbeit. In die court reports (die Gerichtsberichte), die ich später lese, fließen Erkenntnisse über die Social Graces der Klient*innen ein.
Da ich in der ersten Woche sehr damit beschäftigt war, einen Überblick über die Funktionsweise der Behörde an sich zu gewinnen, habe ich in meinem eigenen Fachgebiet bislang nur erste Eindrücke gewonnen.
Natürlich gibt es Überschneidungen in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen, aber die Unterschiede sind enorm. Diese beginnen schon bei der Zielgruppe der Arbeit: So sind Kinder (was ich zuvor nicht wusste: Man verwendet hier bis zum 17. Lebensjahr das Wort Child) ab 10 Jahren strafmündig; ab 12 Jahren können sie prinzipiell eine Haftstrafe bekommen, was erwartungsgemäß äußerst selten vorkommt. In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr, und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden.
Schon im Vorfeld habe ich gelesen, dass das Konzept der Restaurative Justice (frei übersetzt: am Opfer orientierte Justiz) eine größere Rolle spielt als in Deutschland. Dies wird auch in der Praxis deutlich: Geschädigte einer Straftat werden deutlich stärker in den Prozess einbezogen als ich es aus Deutschland kenne. Opfer meint dabei übrigens nicht nur die unmittelbaren Geschädigten, sondern die Gemeinschaft an sich. Bei den sogenannten Panel Meetings, in denen festgelegt wird, welche Auflagen ein jugendlicher “Offender” erfüllen muss, sind stets zwei freiwillige Mitglieder der “Community” anwesend. Es wird großen Wert darauf gelegt, dass der “Offender” der Gemeinschaft Wiedergutmachung leistet.
Mehr dazu kann ich hoffentlich in den kommenden Wochen berichten!
Am Montagmorgen kommen mehrere Kolleg*innen aus dem Team sowie aus anderen Teams zu einem Online-Meeting zusammen – da stets ein Teil der Mitarbeiter*innen von zuhause arbeitet, finden Meetings grundsätzlich online statt. Ich sitze mit den Kolleg*innen vor Ort im Raum “Cherry Tree” (andere Meeting-Räume haben Namen wie “Sunny Hill” oder “Woodside”). Cezar, Team Manager und mein Praxisanleiter, moderiert das Gespräch.
Ein Vierzehnjähriger, der den YJS seit sechs Monaten bekannt ist, wird vermisst, weswegen auch eine für vermisste Minderjährige zuständige Polizistin am Meeting teilnimmt. Sie berichtet, dass die Mutter, die schon in der Vergangenheit nicht zuverlässig mit den Behörden zusammengearbeitet hat, ihn nicht als vermisst gemeldet, sondern versucht hat, sein Fehlen geheim zu halten.
Der Jugendliche war vor einem halben Jahr an fünf Raubüberfällen beteiligt, in zwei Fällen mit vorgehaltenem Messer. Vor Gericht bekam er eine richterliche Weisung, die unter anderem beinhaltete, dass er sich wöchentlich mit seinem zuständigen Case Manager trifft und abends ab einer bestimmten Uhrzeit das Haus nicht verlässt.
Erst durch das Fehlen bei seinen wöchentlichen Terminen fiel auf, dass der Jugendliche sich nicht mehr zuhause aufhält. Seine Weisung beinhaltete weiterhin, verschiedene Beratungsgespräche (zu Themen wie Sucht, Straftataufarbeitung, Schulbildung) bei unterschiedlichen Sozialarbeiter*innen wahrzunehmen. Alle Kolleg*innen, die mit ihm zu tun hatten, berichten nacheinander von der Arbeit. Wie sich herausstellt, hat der Jugendliche anfangs zuverlässig an den Weisungen teilgenommen. Erst vor wenigen Wochen begann er, Termine zu versäumen oder in den Gesprächen innerlich abwesend zu wirken. Auf telefonische Kontaktversuche reagiert er nicht.
In den Gesprächen stellt sich heraus, dass der Jugendliche seit einigen Wochen eine neue Freundin hat, die den Children Services ebenfalls bekannt ist und zu einer Gruppe von Intensivstraftäter*innen gehört. Durch die anwesende Vertreterin der Polizei wird außerdem bekannt, dass seit Ende vergangener Woche zwei neue polizeiliche Ermittlungen gegen ihn laufen, einmal erneut wegen Raubüberfall und eine weitere wegen Waffenbesitz. Es gibt einen Haftbefehl.
Im Vergleich zu Deutschland fällt mir auf, dass die Behörden und Institutionen hier deutlich rascher Informationen austauschen und enger zusammenarbeiten. An dem Meeting nehmen neben den YJS zwei Vertreterinnen der Polizei sowie ein Vertreter aus der Schule teil. Gemeinsam erstellen die Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Professionen eine Risikoeinschätzung anhand eines standardisierten Tools (“Vulnerable Adolescents Child Exploitation and Missing (CEAM) Measurement Tool”). Mithilfe dieses Tools wird eine Einschätzung erstellt, welches Risiko der Jugendliche zurzeit für andere und auch für sich selbst darstellt. Die Case Manager*innen der YJS sind angehalten, solche Einschätzungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen.
Auf der Skala von Very Low bis Very High erhält der Jugendliche, über den wir sprechen, die Wertung High, wobei nur ein Punkt zur Einschätzung Very High fehlt. Diese Wertung hat wiederum direkte Auswirkung auf das “Action Planning”, die Planung der weiteren Vorgehensweise. Es wird festgelegt, wer welche Aufgaben in welchem Zeitraum zu erfüllen hat.
Zwei Tage später gibt es neue Entwicklungen: Der Jugendliche wird aufgegriffen und kommt in Untersuchungshaft. Da er die richterlichen Weisungen nicht erfüllt hat und erneut Verdächtiger polizeilicher Ermittlungen ist, werden nicht nur die neuen Delikte, sondern auch die ursprünglichen nochmals verhandelt. Seine Case Managerin hält es für möglich, dass er eine Bewährungs- oder eine Haftstrafe bekommen wird. Es kann sein, dass sein Fall noch in meinem Monat hier verhandelt wird.
Zum Lunch gehe ich in dieser Woche mehrmals auf die Dachterrasse des Dienstgebäudes. Neben interessierten Nachfragen zur Jugendgerichtshilfe in Deutschland erhalte ich hier wertvolle Sightseeing-Tipps von den Kolleg*innen:
Neben schwerwiegenden Fällen wie dem oben beschriebenen bearbeiten die YJS natürlich auch weniger schwere Fälle, ebenso wie in Deutschland, wobei, wie ich schon letzte Woche geschrieben habe, bestimmte sehr geringfügige Delikte von einem anderen Team bearbeitet werden.
Mitte der Woche hospitiere ich bei einem Abschlussgespräch mit einem Jugendlichen, der vor Gericht eine sogenannte “Referral Order” bekam. Diese einfachen Weisungen stellen das mildeste Mittel dar, das von den Gerichten verhängt werden kann. (Bei Ersttäter*innen gibt es außerdem davor die sogenannten Out-Of-Court-Disposals, bei denen sich die YJS und die zuständigen Police Officers auf Weisungen einigen, die Jugendliche zu erfüllen haben und bei denen das Gericht nicht beteiligt wird, wenn sie die Weisungen erfüllen.)
Zum Tathergang: Der Jugendliche hatte mit Freund*innen in einem Schnellrestaurant gegessen. Die Gruppe wurde von zwei Polizist*innen angesprochen, da einer seiner Freunde einer Straftat verdächtigt wurde. Sein Freund sollte verhaftet werden und widersetzte sich, worauf es zu einer Rangelei kam, in die der Jugendliche eingriff, indem er eine Polizistin beleidigte und schubste.
Der Jugendliche war zuvor nicht mit Straftaten aufgefallen, aber da es sich um einen tätlichen Angriff auf eine Polizeibeamtin handelte, war ein Out-Of-Court-Disposal (eine außergerichtliche Klärung) in diesem Fall nicht möglich. Vor Gericht bekannte der Jugendliche sich schuldig (pleaded guilty).
Während ein Geständnis auch in Deutschland strafmildernd berücksichtigt wird, hat es hier eine noch größere Bedeutung. In der ersten Sitzung vor Gericht erhält der Angeklagte die Gelegenheit, auf schuldig oder nicht schuldig zu plädieren. Plädiert der Angeklagte auf schuldig, gibt es keine weitere Beweisaufnahme und das Gericht kann je nach Fall unmittelbar zu einer Entscheidung kommen. Erst wenn der Angeklagte auf nicht schuldig plädiert, kommt es zur eigentlichen Verhandlung und Beweisaufnahme (Trial) und erst dann werden Zeugen geladen. Wird der Angeklagte am Ende der Beweisaufnahme für schuldig befunden (“found guilty”), wird die Tatsache, dass ein Trial durchgeführt werden musste, deutlich zu seinen Lasten ausgelegt.
In Reaktion auf die Tat erhielt der Jugendliche in diesem Fall eine “Referral Ordner” von vier Monaten. Er ist verpflichtet, in einem festgelegten Rhythmus (in diesem Beispiel einmal wöchentlich) Gespräche bei seiner zuständigen Case Managerin wahrzunehmen sowie eine Anzahl Freizeitarbeiten abzuleisten. Inhalte der Gespräche waren in diesem Fall:
- Ausgleich des durch die Straftat entstandenen Schadens
- die Art und Weise, wie er in seinem Leben Entscheidungen trifft
- welchen Einfluss seine Freundschaften auf sein eigenes Handeln nehmen
- in welcher Hinsicht die Gemeinschaft (die Community) durch die Straftat beeinträchtigt wurde
Im Abschlussgespräch wurde der gesamte Prozess mit dem Jugendlichen noch einmal reflektiert. Der Jugendliche schilderte, was für ihn einen guten Freund ausmacht und dass er selber ein guter Freund sein möchte. Er hat sich von Freund*innen, die wiederholt Straftaten verüben, losgesagt. Er benannte die (möglichen) Auswirkungen der Tat auf das Opfer, wie z. B. dass die Polizistin bei künftigen Einsätzen misstrauischer sein könnte, dass sie hätte stürzen und sich verletzen können, dass die Familie des Opfers sich Sorgen macht. Im Rahmen der Schadenswiedergutmachung arbeitete er in einer Fahrradwerkstatt, die Fahrräder für mittellose junge Menschen repariert. Er hat außerdem einen Entschuldigungsbrief an die Polizistin und einen an seine Mutter geschrieben.
Erfüllt ein Jugendlicher seine “Referral Order”, erhält er keinen “criminal record”, gilt also nicht als vorbestraft, damit ihm für seine weitere berufliche Laufbahn keine Steine in den Weg gelegt werden.
Bei der Teamsitzung in der zweiten Woche sind zum ersten Mal alle anwesend, und ich stelle fest, dass das Team tatsächlich aus 25 Mitarbeiter*innen besteht.
Während der Sitzung zeigen sich die Kolleg*innen sehr interessiert an der Arbeit in Deutschland. Besonders die Tatsache, dass man in Deutschland erst mit 14 strafmündig wird und unter Umständen bis zum 20. Lebensjahr nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden kann, überrascht viele, und es kommt zu einer längeren Diskussion, ob ein früherer oder späterer Eintritt in die Strafmündigkeit sinnvoll ist.
Wir vereinbaren, dass ich für meine vierte Woche in Barnet einen kleinen Vortrag vorbereite, in dem ich die Kolleg*innen genauer mit der Arbeit der Jugendgerichtshilfe in Deutschland vertraut mache.
Ich habe oben kurz die Out-Of-Court-Disposals (kurz OOCD) erwähnt. Diese sind möglich bei weniger schweren Fällen. Die Entscheidung darüber, ob sich ein Fall für eine solche außergerichtliche Klärung eignet, trifft der ermittelnde Polizist.
Am Donnerstag nehme ich zum ersten Mal an einem OOCD-Panel teil, ein Meeting, das einmal wöchentlich stattfindet. In diesem Gremium werden Weisungen festgelegt, die der oder die Jugendliche erfüllen muss, damit es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Diese Weisungen richten sich nach dem pädagogischen Bedarf der Jugendlichen. Das Prozedere soll eine schnellere Reaktion auf straffälliges Verhalten garantieren als es im Rahmen von Gerichtsprozessen möglich ist.
Auch an diesem Meeting nehmen Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Teams und Professionen teil: Eine auf Jugendkriminalität spezialisierte Polizistin, eine Bildungsberaterin, eine Psychologin, ein Opferberater und die zuständigen Case Manager*innen. Diesen multiprofessionellen Ansatz empfinde ich als große Ressource, erstens da auf diese Weise unterschiedliche Perspektiven auf den Jugendlichen eingebracht werden und zweitens da ohne Verzögerung Vereinbarungen über das weitere Vorgehen getroffen werden können. Außerdem nehmen zwei Freiwillige an der Sitzung teil, die im Bezirk leben und als Vertreterinnen der Community Gehör finden.
Bei einem der Jugendlichen, über die heute gesprochen wird, handelt es sich um einen Ersttäter, gegen den aber weitere Ermittlungen laufen. In diesem Fall hat er gegenüber der Polizei eingeräumt (pleaded guilty), in der Turnhalle der Schule Airpods aus dem Rucksack eines Mitschülers entwendet zu haben. Durch den Opferberater werden auch die Sichtweise des Opfers und dessen Wünsche in die Sitzung eingebracht. (Auch die Opferberatung ist hier Teil der Youth Justice Services.)
Gemeinsam einigen sich die Teilnehmer*innen darauf, in diesem Fall mit einer Youth Conditional Caution zu reagieren: Ähnlich wie bei einer richterlichen Weisung muss der Jugendliche für einen Zeitraum von sechzehn Wochen regelmäßig Gespräche bei seinem Case Manager wahrnehmen, wobei insgesamt weniger Termine nötig sind als bei einer richterlichen Weisung. Er muss außerdem eine Beratung bei der Bildungsberaterin wahrnehmen, da er häufige Fehlzeiten in der Schule hat. Diese Reaktion ist für einen Ersttäter mit einem Diebstahl vergleichsweise deutlich und wird begründet durch die weiteren Ermittlungen.
Sollte der Jugendliche die Weisungen nicht erfüllen, kommt es zu einer Anklage und Gerichtsverhandlung.
Am Freitagnachmittag sind nur noch wenige Kolleg*innen im Büro, als plötzlich Aufregung aufkommt. Zuerst bekomme ich im Durcheinander englischer Stimmen nicht ganz mit, worum es geht, doch nach und nach verstehe ich, dass ein Crown Court – also ein höheres Gericht – die sofortige Anwesenheit der YJS vor Gericht angefordert hat. Ein Jugendlicher, dem Drogenhandel, Diebstahl von Fahrzeugen, Waffenbesitz und Körperverletzung mit einer Waffe vorgeworfen werden und der bislang nicht auffindbar war, wurde aufgegriffen und sofort vor Gericht gestellt.
Der Jugendliche ist Teil eines Phänomens, das hier als “County Lines” bezeichnet wird. Infolge des härteren Vorgehens der Ermittlungsbehörden gegen Bandenkriminalität und der Territorialkämpfe krimineller “Gangs” in London expandiert der Drogenhandel seit einigen Jahren in das Londoner Umland. Gangs führen Kinder und Jugendliche bewusst an Drogen heran, um sie anschließend als Kuriere auszunutzen, die von London aus mit Kokain, Heroin o. Ä. aufs Land fahren und es dort verkaufen – oft werden die betreffenden Jugendlichen von ihren Eltern als vermisst gemeldet.
Da die zuständige Case Managerin im Urlaub ist, fährt eine Vertreterin ins Gericht und nimmt mich mit. Weder die Kollegin noch ich sind für eine Verhandlung vor dem Crown Court gekleidet, was mit einem skeptischen Blick der Sicherheitskontrolle im Gerichtsgebäude quittiert wird. Dass wir underdressed sind, fällt umso deutlicher auf, weil der Richter, der Staatsanwalt und die Verteidiger*innen am Crown Court nicht nur Roben tragen, sondern die aus dem Fernsehen bekannten “Wigs” – den höheren Richter*innen vorbehaltene Perücken.
Eingeführt wurden die Perücken übrigens, um im alten England, in dessen Gemeinden die Menschen sich vermutlich häufiger über den Weg liefen als heutzutage in London, die Anonymität der Richter*innen zu wahren. Interessanterweise wurden sie an bestimmten Gerichten wie dem Zivil- und Familiengericht im Jahr 2008 abgeschafft, um die Justiz zugänglicher zu gestalten, in den höheren Strafgerichten jedoch nicht.
So spannend es ist, hier ein Gefühl für das Prozedere im Crown Court zu erhalten, verhandelt wird die Sache am heutigen Tag nicht. Es gibt zwei weitere Angeklagte, und alle drei Verteidiger*innen wollen weitere Beweismittel einbringen, bevor ihre Mandanten schuldig oder nicht schuldig plädieren. Nachdem dies geklärt ist, lockert sich die zuvor angespannte und getragene Stimmung beträchtlich: Alle Anwesenden zücken ihre Handys und versuchen, neue Verhandlungstermine zu finden.
Mehr zu den County Lines und dem Vorgehen der Polizei und des Jugendamtes gegen diese Entwicklung kann ich hoffentlich in der kommenden Woche berichten.
Sightseeing kam natürlich auch in der zweiten Woche nicht zu kurz…
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