Weitergehende Informationen
1. Auswahl rechtlicher Grundlagen zum Datenschutz
1.1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) in der jeweils aktuellen Fassung
1.2 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG) vom 13. Juni 2018 (GVBl. S 418) in der jeweils aktuellen Fassung
1.3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 2 G zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) in der jeweils aktuellen Fassung
1.4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X), In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 11 G zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 30.Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) in der jeweils aktuellen Fassung.
Darüber hinaus sind in vielen bundes- und landesrechtlichen fachrechtlichen Gesetzen und Verordnungen weitere datenschutzrechtliche Regelungen enthalten.
Zum Teil unterliegen diese Regelungen noch der entsprechend vorgesehenen rechtlichen Anpassung an die neuen europarechtlichen Regelungen.
2. Weitere Hinweise
Am 25. Mai 2018 wurde die EU-Datenschutzgrundverordnung nach einer zweijährigen Übergangszeit wirksam.
2.1. Aktuelle Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter
www.datenschutz-berlin.de.
2.2. Ergänzend finden Sie Anwendungshinweise zum neuen Datenschutzrecht auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
2.3. Weitere Informationen und Arbeitsunterlagen finden Sie ebenfalls unter der Internetpräsentation der Datenschutzkonferenz (DSK).
2.4. Informationen finden Sie weiterhin bei dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie bei allen weiteren Datenschutzaufsichtsbehörden:
2.5. Aktuelle Nachrichten und Informationen erhalten Sie unter: www.datenschutz.de.
3. Wichtige Adresse
Prinzipiell, das heißt sofern keine anderslautenden Vorschriften existieren, ist die Datenschutzaufsichtsbehörde für die öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen im Land Berlin die oder der
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219 (Eingang Puttkamerstr. 16-18, 5. Etage)
10969 Berlin (Kreuzberg)
Telefon (030) 13889 – 0 Telefax: (030) 215 5050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Homepage: www.datenschutz-berlin.de
zuständig.