Das abgelaufene Berichtsjahr war geprägt durch tiefe Einschnitte in das soziale Gefüge, von denen auf Bundesebene besonders die Hartz-Reformen und im Landesmaßstab die Umstrukturierung des Sonderfahrdienstes Telebus sowie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erwähnen sind. Die Umstellung der Leistungssysteme löst unter den Menschen mit Behinderung Verwirrung aus. Sie werden von den Behörden z. T. schlecht und falsch beraten und laufen – oft als letzten Ausweg – meine öffentliche Sprechstunde an. Es handelt sich hier um Bürger, die in der Regel keine Bindung zu einem freien Träger mit entsprechendem Beratungsangebot haben. Wenn es diese Beratungsangebote der freien Träger nicht gäbe, nehme ich an, würde meine Sprechstunde überlaufen sein. Allerdings habe ich keine sozialpädagogische Ausbildung, und auch mein Aufgabenspektrum weist etwas anderes aus. In aller Regel versuche ich die richtigen Kontakte herzustellen und bestimmte Empfehlungen zum zuständigen Leistungsträger zu geben. In Ausnahmefällen helfe ich dabei, Widersprüche sachgerecht zu formulieren.
Konnte ich im letzten Bericht noch anführen, dass mich eine gzA-Kraft unterstützt, so hat das mit Auslaufen dieses Programms ein Ende gefunden. Als mögliche Empfängerin von ALG II bekommt Frau Oldenburg keine Mittel für die Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes Telebus (Arbeitsfahrten) bewilligt, da diese den Rahmen für Merhaufwendungen sprengen würden (ca. 600 €).