Im Berichtszeitraum wiederholte sich im Prinzip das, was ich bereits im letzten Tätigkeitsbericht angeführt hatte: Für viele Menschen bin ich die erste Anlaufstelle, nachdem sie ihren Bescheid über die Anerkennung ihrer Schwerbehinderteneigenschaft erhalten haben. Sie stellen Fragen, die nach meinem Dafürhalten in die Auskunftspflicht des Versorgungsamtes gehören. Ich erteile jedoch alle gewünschten Auskünfte, wenn ich dazu in der Lage bin.
Die BVV und das Bezirksamt unternahmen im zurückliegenden Jahr mehrere Initiativen, um die Rechte behinderter Menschen zu stärken. Erinnert sei an den Beschluss der BVV, den Bezirksbehindertenbeauftragten bei relevanten Baumaßnahmen automatisch einzubeziehen (Ds 1640/2), sowie an den Auftrag an das Bezirksamt, sich für die Aufnahme der Bezirksbehindertenbeiräte in das 3. Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes einzusetzen (Ds 1708/2, auch Ds 1712/2). Der letzte Beschluss ist insoweit erfolgreich umgesetzt worden, als sich der Rat der Bürgermeister dem Antrag des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf angeschlossen hat und die Gesetzesvorlage in der erweiterten Form vom Senat zur Abstimmung in das Abgeordnetenhaus gegeben wurde. Der Senat rechnet noch vor der Sommerpause mit der Verabschiedung.
Anders, als im letzten Bericht als Befürchtung formuliert, hat das JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf ein Team gebildet, das sich der Betreuung von schwerbehinderten Kunden des JobCenters zuwendet. Es ist jedoch nicht gelungen, einen stabilen Arbeitskontakt mit dem Team herzustellen und Vertreter/innen zu einer Sitzung des bezirklichen Beirats für Angelegenheiten der Menschen mit Behinderung einzuladen. Dieses Ziel wird weiter verfolgt.
Große Schwierigkeiten bereitet die Vergabepraxis des JobCenters bzw. der Agentur für Arbeit bei MAE- oder AB-Maßnahmen.