Zwischen 2011 und 2015 fanden alljährlich im September Aktionstage zur Hornblattentfernung statt. Um die Gewässerqualität langfristig zu verbessern, sollte möglichst viel Hornblatt aus den Seen entfernt werden, bevor die Wasserpflanzen im Herbst absterben und absinken. Eine Entnahme während der Wachstumsphase im Sommer ist zu vermeiden, da die Pflanzen darauf mit vermehrtem Wachstum reagieren. Durch die Entnahme des Hornblattes im Herbst sollten sauerstoffzehrende Abbauprozesse und das Freisetzen großer Mengen von Nährstoffen vermindert wird.
Entfernt werden sollte nur das im See frei schwimmende Hornblatt und die sich darauf festsetzenden Fadenalgen. Da das Hornblatt nicht im Seegrund verwurzelt ist, wird der Schlamm bei der Entnahme nicht aufgewirbelt und keine darin fixierten Schadstoffe freigesetzt. Auch aus diesem Grund werden wurzelnde Wasserpflanzen wie z.B. Teichrosen oder Schilff nicht angefasst. Da sich in der Uferzone die Kinderstuben der Fische und Wasservögel befinden, unterliegt diese einem besonderen Schutz und muss bei Gewässeraktion gemieden werden.
Das Gewässer, das Ufer und die Tiere, die dort ihren Lebensraum haben, sollen dabei so wenig wie möglich gestört werden. Die Aktion soll für das Biotop so schonend wie möglich verlaufen. Um das umzusetzten, ist jedoch sehr viel Handarbeit vonnöten. Schwere Maschinen können, Erfahrungswerten nach, den Prozess weder signifikant beschleunigen, noch einen so schonenden Ablauf für das Ökosystem See gewährleisten.
Da es Hinweise auf besonders geschützte Arten wie den Wasserschlauch, die Europäische Seekanne oder auch Libellenlarven gibt, wird das Umwelt- und Naturschutzamt vor weiteren Aktionen ein Gutachten in Auftrag geben, dass Nutzen und Schaden der Aktion beurteilt.