Was?
Mobilitätspunkte sind reservierte Parkplätze für Carsharing und Elektroladestationen, um eine komfortable und zuverlässige Alternative zum Verbrenner-PKW für die Anlässe zu bieten, bei denen Bus, Bahn und Fahrrad nicht ausreichen. Deshalb sind die Mobilitätspunkte in den Wohngebieten – damit sie genau so gut erreichbar sind wie ein eigenes Auto.
An Mobilitätspunkten können Carsharing-Autos geparkt und abgeholt werden. An einigen Mobilitätspunkten sind zusätzlich Elektroautoladestationen, die auch von elektrischen Privat-PKW genutzt werden können. Weitere Mobilitätsangebote, beispielsweise Leihfahrräder, sollen mit der Zeit dazukommen.
Warum?
Viele Menschen sehen die Notwendigkeit zur Änderung unseres Verkehrsverhaltens und würden gern ihren Teil dazu beitragen, indem sie auf das private Auto verzichten oder auf ein E Auto umsteigen. Doch die Rahmenbedingungen dafür sind noch nicht gut genug und halten viele Menschen von der Entscheidung ab. Insbesondere die Sorge, nach der Abschaffung des eigenen Kraftfahrzeugs mit Verbrennungsmotor bei der Nutzung von Carsharing oder E-Auto keine ausreichenden Angebote an Fahrzeugen oder Ladestationen im Umfeld zu finden, stellt eine wesentliche Hemmschwelle dar. Das Bezirksamt fördert daher den Ausbau.
Zusätzlich herrscht in vielen innerstädtischen Kiezen des Bezirks ein starker Parkdruck, verursacht durch hohen Privat-PKW-Besitz. Stichproben ergeben, dass nur ein geringer Teil dieser Fahrzeuge täglich bewegt wird. Alle seltener bewegten Fahrzeuge kommen für den Ersatz durch Carsharing in Frage. Dies ist ein Beitrag zur Reduktion des Parkdrucks, des Parksuchverkehrs und zur Verbesserung des Stadtbildes.
Ein Carsharingfahrzeug ersetzt mittelfristig mehrere Privat-PKW. Unterschiedliche Untersuchungen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, überwiegend liegen die Ersetzungsquoten aber mindestens bei 1:3, das heißt, ein Carsharingfahrzeug ersetzt mindestens drei Privat-PKW. Die Schaffung eines hochwertigen und attraktiven Carsharingangebotes kann daher mittelfristig eine deutliche Reduktion der Anzahl an Privat-PKW hervorrufen.
Für wen?
Das Angebot steht für alle Interessierten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zur Verfügung. Um die Angebote zu nutzen, müssen jeweils Verträge direkt mit den Carsharing- oder Ladestromanbietern geschlossen werden.
Wer macht’s?
Das Bezirksamt koordiniert die Angebote und erstellt laufend Ausschreibungen, die sich an Mobilitätsanbieter richten. Die Anbieter können sich darauf bewerben und dann ihre Angebote bereitstellen. Die Teilnahme steht allen Interessierten offen – Details sind in den Ausschreibungen aufgeführt (werden hier veröffentlicht).
Wie sehen Mobilitätspunkte aus?
Anfangs gibt es zwei unterschiedliche Arten von Mobilitätspunkten.
Mobilitätspunkte für stationsgebundenes Carsharing
Stationsgebundenes Carsharing bedeutet, dass das Auto vorab reserviert werden muss, dann aber auch garantiert verfügbar ist – genau wie das eigene Auto. Das Fahrzeug muß nach der Nutzung wieder an den Ausgangspunkt zurückgebracht werden. Das eignet sich beispielsweise für Großeinkäufe oder Ausflüge ins Umland.
Ein Mobilitätspunkt für stationsgebundenes Carsharing besteht aus einem für das Carsharingfahrzeug reservierten Parkplatz mit Hinweisschild. An einigen dieser Mobilitätspunkte wird eine Ladestation für Elektro-Fahrzeuge installiert. Die Ladestation hat zwei Anschlüsse – einer ist für das dann elektrische Carsharingfahrzeug, der andere Anschluß ist ganz normal öffentlich zugänglich. In diesem Fall gibt es einen zweiten reservierten Parkplatz, der nur für ladende E-Fahrzeuge reserviert ist.
Mobilitätspunkte für Freefloating-Carsharing
Freefloating-Carsharing bedeutet, dass das Carsharingfahrzeug nicht an den Ausgangspunkt zurückgebracht werden muß und nicht langfristig im Voraus reserviert werden kann. Die Fahrzeuge können überall in der Stadt abgestellt werden.
Ein Mobilitätspunkt für Freefloating-Carsharing besteht aus einem für Carsharing reservierten Parkplatz. Dieser kann von Carsharingfahrzeugen aller Unternehmen genutzt werden, wenn er frei ist.
Bisher ist nicht viorgesehen, dort Ladestationen zu installieren. Ladebedürftige Freefloating-Carsharingfahrzeuge können dafür an der öffentlich zugänglichen Seite der anderen Mobilitätspunkte abgestellt werden, oder einfach wie bisher an Ladestationen.
Rechtlicher Hintergrund
Das Berliner Energiewendegesetz hält die Bezirke dazu an, eigene Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durchzuführen (§ 9 EWG Berlin). Die Reduktion von Fahrten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotorantrieb trägt zur Reduktion der Treibhausgasemissionen stark bei und ist damit eine Maßnahme nach §9 EWG.
Die Reservierung der Carsharingplätze kann orts- und nachfrageabhängig auf ein betreibendes Unternehmen begrenzt werden (für stationäres Carsharing mit Rückkehr des Fahrzeugs zum Ursprungsort) oder für alle Carsharingunternehmen frei sein (zur Nutzung im Freefloating-Modell). Bei stationärem Carsharing wird die Auswahl des privilegierten Unternehmens analog zu den Regelungen nach §5 CsgG vorgenommen.
Bis jetzt steht eine landesrechtliche Umsetzung des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (CsgG) noch aus, um eine geeignete Rechtsgrundlage zu schaffen. Bis dahin werden Carsharingstellplätze als Sondernutzung angeordnet. In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde dazu ein Pilotprojekt gestartet.