Die seit August 2001 geltende Lösemittelverordnung hat zum Ziel, den Einsatz organischer Lösemittel, die auch gesundheitsschädlich seien können, zu reduzieren. Lösemittel sind Vorläufer-Substanzen des sog. “Sommer-Smog”. Betroffen von der Verordnung sind Betriebe wie Druckereien, Kfz-Lackierereien und Textilreinigungen, die eine bestimmte Menge an organischen Lösemittel einsetzen.
Um Gewerbetreibenden den Umgang mit dieser Verordnung zu erleichtern, haben die Umweltämter der Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf gemeinsam einen praxisorientierten Leitfaden entwickelt und an die in Frage kommenden Betriebe verteilt.
An Hand des Leitfadens können die Betriebe ermitteln, ob sie unter die Lösemittelverordnung fallen und wie sie mit den Anforderungen umgehen können.
Der Leitfaden gliedert sich in einen allgemeinen Teil und in branchenspezifische Teile, in denen die speziellen Anforderungen und Möglichkeiten einzelner Branchen aufgezeigt werden. Insgesamt wurde für sechs Branchen ein entsprechender Praxisleitfaden erstellt.
Die einzelnen Teile stehen als pdf-Dateien auf dieser Seite zum Download zur Verfügung: