Bei der Sanierung einer Altlast mit verunreinigtem Grundwasser muss beim Umwelt- und Naturschutzamt eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Folgende Angaben sind beim Antrag erforderlich:
- Fördermenge
- Schadstoffgehalte des verunreinigten Wassers
- Art der vorgesehenen Behandlung (z. B. Zugabe von Stoffen zur Sanierungsbehandlung, Reinigungsanlage)
- Vorgesehene Rück- oder Ableitung des behandelten Wassers
- Abstand der Untersuchungen zur Überwachung der Einleitwerte