Abfälle gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfall-Gesetz (KrW-/AbfG) sind jene beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigen will (subjektiver Abfallbegriff) oder muss (objektiver Abfallbegriff), weil deren Entsorgung zum Wohle der Allgemeinheit notwendig ist, da von ihnen eine potentielle Gefährdung ausgeht. Es muss also noch nicht einmal eine akute Gefahr erkennbar sein. Dies gilt auch dann, wenn der Abfallbesitzer gegenteiliger Auffassung ist.
Hilfen zum Thema Abfall - ausgewählte Abfallarten
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Abfall - Definition
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Abfall - Zuständigkeiten
Immer wieder hinterlassen einige Mitbürger/-innen ihren Abfall im direkten Wohnumfeld und bürden damit der Allgemeinheit die Entsorgungskosten auf. Je nach Ort fällt diese Hinterlassenschaft in unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche.
In dieser Tabelle erfahren Sie, wer – je nach Abfall und Fundort – als zuständiger Experte anzusprechen ist.
Verursacher zuständige Behörde Sachbearbeiter (Tel.) Asbest Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 030 9025-2192 Autowracks Bezirksamt Lichtenberg 030 90296-4701, -4702, -4703 und Telefax: 030 90296-4759 Biotonne BSR 030 7592-2800 Gewerbeabfall Umwelt- und Naturschutzamt 030 9029-18831 Hundekot Ordnungsamt 030 9029-29000 Kork-Sammlung Umwelt- und Naturschutzamt 030 9029-18833 Auf öffentlichem Straßenland Ordnungsamt 030 9029-29000 In öffentlichen Grünflächen / Parks Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Grünflächen 030 9029-18000 Auf Privatgrundstück Umwelt- und Naturschutzamt 030 9029-18813 Umweltgefährdender Abfall Umweltkripo 030 4664923471 - Abfall-Info-Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
- BSR www.bsr-online.de BSR Service-Center und Recyclinghof-Info-Service, Telefon: 030 7592-4900
- Sperrmüll-Info-Ansage (24h), Telefon: 0800 4287428
- DASS (Grüner Punkt), Telefon: 030 565656-56
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Abfall sortieren - was gehört wohin?
Zu recht wird beklagt, dass Betriebskosten inzwischen vielfach die Höhe einer zweiten Miete einnehmen. Sie können wenigstens dazu beitragen, Ihre Kosten ein wenig zu senken. Werfen Sie Ihren Hausmüll nicht einfach in die teuerste aller Tonnen, die graue Hausmülltonne, sondern sortieren Sie umwelt- und kostenbewusst Ihren Abfall. Hierfür erhalten Sie auf dieser Seite unsere Tipps zum richtigen sammeln und sortieren von Abfällen.
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Abfallmengen
Pro Person und Jahr produzieren wir in Berlin etwa 290 kg (im Jahr 2000) häuslichen Abfall (1996 noch 490 kg). Einhergehend mit einem veränderten Kosumverhalten, steigenden Abfallbewusstsein der Verbraucher, aber auch mit einer verpackungsärmeren Produktion der Industrie (betriebswirtschaftliche Entscheidungen unabhängig von Einflüssen durch den Grünen Punkt!) werden diese Mengen weiter abnehmen.
Schon jetzt sind in einigen Kommunen die Müllverbrennungsanlagen nicht ausgelastet. In München musste z. B. eine innerstädtische Anlage geschlossen werden. Ein Konkurrenzkampf um die Handelsware Abfall ist die Folge, schließlich ist jeder Betreiber einer Müllverbrennungsanlage daran interessiert, kostendeckend zu wirtschaften.
Anlagenbetriebskosten, Lohn- und andere Kosten fallen unabhängig von der verbrannten Müllmenge regelmäßig an. Um diese zu decken, kann es also auch zu Preissteigerungen bei den Entsorgungsgebühren kommen, wenn zu wenig Müll anfällt. Von den entstehenden 990.000 t Hausabfällen (im Jahr 2000) wird z. Zt. nur ein Teil wiederverwertet. Der Rest landet noch immer auf den Deponien in Brandenburg oder in der Müllverbrennungsanlage (2000: 458.000 t/Jahr;1996: 291.000 t). Mit dem produzierten Berliner Hausmüll ließe sich das Olympiastadion sechsmal auffüllen. Ähnlich spektakulär ist die Anzahl der in Deutschland verkauften Getränkedosen.
Aneinandergereiht ergeben sie eine Schlange von 560.000 km, die vierzehnmal um den Globus reichen würde.
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Abfallarm feiern
Bei vielen Familien- und Betriebsfeiern, kleinen Parties und sonstigen Veranstaltungen in kleinen oder großen Gruppen fallen erhebliche Mengen an Abfall an. Allzu gerne wird der Bequemlichkeit halber Einweggeschirr eingesetzt.
Gerade bei großen bis mittleren Veranstaltungen ist es besonders einfach, den anfallenden Abfall möglichst gering zu halten. Geschirr kann über verschiedene Servicedienste (Geschirrverleih u. Reinigung – siehe Gelbe Seiten) gemietet werden, Spülmobile (z. B. bei der Umweltberatungsstelle Berlin e.V.) sorgen für eine schnelle und problemlose Reinigung. Alternativ kann u. U. essbares, oder zumindestens kompostierbares Geschirr (aus Stärke oder verrottbaren Kunststoffen) eingesetzt werden.
Fast alle Getränke gibt es inzwischen in Zapfanlagen, die sich selbst für kleinere Veranstaltungen lohnen. Cateringdienste bieten einen Komplettservice bis zur Rücknahme von Essensresten.
Für kleinere Feiern muss ein etwas höherer Arbeitsaufwand einkalkuliert werden. Einkauf von Frischwaren der Saison vermeidet Verpackungen und auch lange Transportwege vom Erzeugerland zum Verbraucher.
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Akkus (Akkumulatoren)
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt auf, wie sehr sich der eigene Geldbeutel freut, wenn anstelle von normalen Zinkkohle- oder Alkalimangan Batterien aufladbare Akkus verwendet werden. Ein durchschnittlicher Walkman verbraucht pro Woche etwa vier Batterien, die ungefähr 50 Cent pro Stück kosten. Im Jahr macht dies rundgerechnet 100.- Euro aus. Für ein mittelprächtiges Ladegerät inkl. vier Akkus muss man rund 20 bis 30 Euro bezahlen. Die eingesparte Differenz steht für andere Annehmlichkeiten zur Verfügung. Gleichzeitig wird Sondermüll vermieden.
Bevorzugen Sie beim Neukauf von Akkus solche auf Lithium- und Metallhydridbasis. Nickel-Cadmium-Akkus enthalten giftiges Schwermetall und weisen eine geringere Leistungsfähigkeit auf.
Auch ein Akku erreicht irgendwann sein Nutzungsende. Er gehört dann in den Sondermüll (Recyclinghof der BSR)! Geben Sie darum auch verbrauchte Akkus (wie normale Batterien) kostenlos bei Ihrem Händler ab. Jeder Händler ist nach der Batterieverordnung verpflichtet, Batterien und Akkus in haushaltsüblichen Mengen zurückzunehmen. Unsachgemäße Laderhythmen verkürzen die mögliche Lebenszeit erheblich. Ein Akku sollte erst dann wieder aufgeladen werden, wenn sein Energievorrat praktisch erschöpft ist. Ihn teilentladen wieder aufzuladen führt zum sog. Memory-Effekt. Er lässt sich in der Folge nicht mehr vollständig aufladen. Moderne Ladegeräte vermeiden diesen Effekt, indem sie den Akku vorentladen.
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Altautos/Altautoverordnung
Die unsachgemäße Entsorgung von Altautos führt zu erheblichen Umweltproblemen. Nicht nur am Straßenrand abgestellte, sondern auch unsachgemäß verwertete Fahrzeuge können u. a. zu einer Freisetzung von Betriebsflüssigkeiten führen. Ferner soll die Menge an problematischen (nicht verwertbaren) Shredderabfällen (unterschiedliche Kunststoffe, Restmetall) auf max. 5 % im Jahre 2015 verringert werden. Der Anteil an Kunststoffen in Kraftfahrzeugen stieg seit 1970 bis heute von knapp 3 % auf 15 %.
Etwa zwei Millionen Altautos werden in Deutschland jährlich verschrottet. Etwa zwei Drittel eines Fahrzeuges (Metalle) können wiederverwertet werden. Der Rest gelangt u. U. immer noch auf Hausmülldeponien.
Zum 1. April 1998 trat die Altautoverordnung (AltautoV) zeitgleich mit der Freiwilligen Selbstverpflichtung (der beteiligten Wirtschaftsbereiche) zur umweltgerechten Altautoverwertung (PKW) im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Kraft. Nur anerkannte Annahmestellen dürfen in Zukunft Fahrzeuge – gegen eine Gebühr – zurücknehmen. Hersteller und Importeure von Automobilen nehmen Kraftfahrzeuge kostenlos zurück – sofern sie nach dem 1. April 1998 neu gekauft wurden und nicht älter als 12 Jahre sind. Erst mit einem gültigen Entsorgungs- oder Verwertungsnachweis kann ein Altauto stillgelegt werden! Diesen muss der Besitzer bei der Abmeldung des Wagens bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er kann aber auch die Annahmestelle bzw. den Verwertungsbetrieb mit der Stilllegung beauftragen.
Die Kosten der Entsorgung richten sich nach den Verwertungsmöglichkeiten des Fahrzeugs; u. U. ist also sogar eine Vergütung möglich.
Eine aktuelle Liste der anerkannten Annahme- und Verwertungsbetriebe kann unter http://www.arge-altauto.de abgerufen, aber auch über die Kfz-Innung und Fachwerkstätten erfragt werden.
Illegal abgestellte Autowracks können zentral für ganz Berlin dem Bezirksamt Lichtenberg unter der Telefonnummer 9023-70/-624 gemeldet werden.
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Altglas und Recyclinghöfe
Wohin mit leeren Flaschen oder Gläsern, die noch nicht der Pfandpflicht unterliegen? Neben den haushaltsnahen Altglascontainern gibt es auch ein breitgefächertes Angebot an Altglascontainer-Standorten auf öffentlichem Straßenland in Charlottenburg-Wilmersdorf. In diesem Zusammenhang informieren wir Sie auch gleich noch über die Recyclinghof-Standorte in unserem Bezirk.
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Altkleider
In Deutschland fallen pro Jahr mehr als eine Millionen Tonnen Alttextilien an. Noch immer landen etwa zwei Drittel davon im Hausmüll. Nur ein Drittel findet den Weg zu den unterschiedlichsten Sammelstellen. So sinnvoll eine Verwertung dieser Altmaterialien ist, so problematisch gestalten sich die Umsetzung, bzw. deren Konsequenzen. Karitative Einrichtungen führen regelmäßig Altkleidersammlungen durch. Sie verkaufen den hochwertigen Anteil der gesammelten Kleidungsstücke an Second-Hand-Läden. Der verwertbare Rest geht in die Dritte Welt und gefährdet dort die einheimische Bekleidungsindustrie.
Hier finden Sie eine Liste der legalen Altglascontainer in Charlottenburg-Wilmersdorf, deren Standorte mit Genehmigung des Ordnungsamtes betrieben werden.
Auch Hilfsprojekte nehmen gerne verwendbare Kleidung entgegen. Mehr hierüber erfahren Sie auf der Seite Verschenken statt Wegwerfen.
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Altmöbel
Wenn Sie gut erhaltene Möbel abzugeben haben, werfen Sie sie nicht weg. Viele soziale und gemeinnützige Institutionen vermitteln gut erhaltene Möbel weiter. Auch Privatpersonen können hierüber ihre Möbel erstehen!
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Batterien/Batteriegesetz
Pro Jahr werden in Deutschland etwa 857 Millionen Batterien und Akkumulatoren in den Verkehr gebracht. Autobatterien (rund 13 Millionen) schlagen mit einer Bleimenge von 180.000 t zu Buche. Viele Batterien weisen einen hohen Schadstoffanteil auf.
Ein großer Teil dieser schadstoffhaltigen Abfälle landet noch immer im Hausmüll, obwohl es schon heute für jeden problemlos möglich ist, diese kostenlos beim Handel abzugeben. Der Schwermetallanteil von Batterien bedeutet eine erhebliche Belastung der Umwelt, egal ob sie nun auf einer Deponie landen oder verbrannt werden. Die in zwei Stufen in Kraft getretene Batterieverordnung soll diesen Missstand beseitigen helfen.
Alkali-Mangan-Batterien mit einem Quecksilberanteil von mehr als 0,025 % dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Mit wenigen Ausnahmen dürfen nun keine Geräte mehr mit fest eingebauten schadstoffhaltigen Batterien verkauft werden. Schadstoffhaltige Batterien sind zu kennzeichnen.
Der Handel ist verpflichtet, alle Batterien kostenlos zurückzunehmen, um sie dann an die Hersteller weiterzuleiten. Gleichzeitig wird der Verbraucher in die Pflicht genommen. Eine Entsorgung gebrauchter Batterien in den Hausmüll ist verboten: Annahmestellen hierfür sind der Handel, sowie die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (Recyclinghöfe, -mobile, hier wird natürlich kein Pfand erstattet). Beim Kauf einer Autobatterie wird ein Pfand von 7,65 Euro erhoben, welches bei der Rückgabe einer alten erstattet wird.
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Elektroschrott
Am 16.03.2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Dessen Regelungen sehen vor, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Schonung der Rohstoffressourcen und Entlastung der Umwelt durch die kommunalen Entsorger gesammelt und von den Herstellern einer stofflichen Verwertung zugeführt werden müssen.
Seit dem 24.03.2006 können daher Berliner Haushalte und Kleinunternehmen haushaltsübliche Mengen, d.h. bis zu 20 Elektroaltgeräte (max. 5 Stück pro Geräteart) kostenlos bei allen BSR-Recyclinghöfen abgeben. In Charlottenburg-Wilmersdorf sind dies die BSR-Höfe in der Ilsenburger Str. 18-20 und in der Berliner Str. 110.Weitere Informationen zum ElektroG sind auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BSR zu finden.
Elektroschrott im Briefkasten entsorgen
Verschenken statt Wegwerfen
Für die Entsorgung funktionstechnischer Geräte bietet die BSR als Alternative ein Inserat im Internet unter www.BSR-Verschenkmarkt.de an.
Unter dem Stichwort „Spenden statt Wegwerfen“ finden sich auf der Homepage der BSR Adressenlisten Berliner Hilfsorganisationen.
Liste weiterer Anbieter zum Thema Verschenken statt Wegwerfen.Ausgediente Handys können Sie über die Deutsche Umwelthilfe entsorgen.
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Grüner Punkt
Hersteller von Verpackungen zahlen eine Lizenzabgabe für die Nutzung des Grünen Punktes, dafür erhalten sie die Zusicherung vom DSD, dass die Verpackungen erfasst, sortiert und der Verwertung zugeführt werden. So sind sie der Verpflichtung zur Rücknahme der Verpackungsmaterialien entbunden.
Landen Verpackungsmaterialien mit dem Grünen Punkt im regulären Hausmüll, zahlt der Verbraucher doppelt, einmal die Entsorgungsgebühren und natürlich die schon mit dem Produkt bezahlte Abgabe. Trennen schont in erster Linie den eigenen Geldbeutel. Weniger Hausmüll bedeutet geringere Entsorgungsgebühren.
Sollte nun der Gedanke aufkommen, mit der Nutzung der Gelben Tonnen ein besonders umweltfreundliches Verhalten zu pflegen, dann ist dies leider ein Irrtum. Die Vermeidung von Verpackungsabfällen ist umweltfreundlich und daher der Nutzung der Gelben Tonne vorzuziehen.
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Kork
Das Produkt der Korkeiche ist ein vielseitig eingesetzter Rohstoff.
Lesen Sie hier mehr über Kork-Weiterverwendungsmöglichkeiten.
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Laserdrucker-Kartuschen
Inzwischen können fast alle gängigen Kartuschen wieder befüllt oder gegen befüllbare ausgetauscht werden. Bei manchen ist ein geringfügiger Umbau notwendig. Die entstehenden Kosten liegen z. T. deutlich unter denen für eine Neukartusche, es lohnt sich also. Einige Firmen stellen spezielle Mehrwegkartuschen her, die sogar ein deutlich größeres Füllvolumen aufweisen. Die Qualität des verwendeten Toners steht dem der Originale in nichts nach. Praktisch in allen gängigen Computerzeitschriften finden sich Hinweise auf Firmen, die für Laserdrucker oder Kopierer einen entsprechenden Service anbieten. Tintenstrahldrucker-Patronen lassen sich häufig wiederbefüllen. Die angebotenen Möglichkeiten sind so vielfältig, wie sich auch das Preis- Leistungsverhältnis gestaltet. Um einen Vergleich, oder besser um die grundsätzliche Überlegung, welcher Drucker bevorzugt werden sollte, kommt niemand herum. In der Regel bedeuten billige Drucker hohe Folgekosten für Verbrauchsmaterialien (Toner, Tinte) und Verschleißteile (Belichtereinheit). Tonerkartuschen sind zur umweltgerechten Entsorgung beim nächsten BSR-Recyclinghof abzugeben. Je billiger der Drucker ist, um so teurer sind die Verbrauchsmaterialien.
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Mehrwegverpackungen, -flaschen
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1991 eine Pfandpflicht für einige Einwegverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat Dosen und Plastikflaschen unter der Bedingung von der Pfandpflicht befreit, dass 72 Prozent der gekauften Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt werden. Diese Quote wurde schon mehrere Jahre deutlich unterschritten.
Zum 1. Januar 2003 trat die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen in Kraft. Zur Pfanderhebung ist jeder verpflichtet, der Getränke-Ein-Weg-Verpackungen an Endverbraucher abgibt. In dieser Übergangszeit müssen die zur Pfanderhebung Verpflichteten improvisieren.
Einweg-Verpackungen für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure (wie Limonade oder Cola) dürfen ab 1. Januar 2003 nur noch mit Pfand verkauft werden. Das betrifft vor allem Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-Plastik-Flaschen (PET).
Bei Fruchtsäften, Wein, Sekt, Spirituosen und Milch ist bisher kein Pfand zu erheben. Für Mischgetränke gilt: Biermischgetränke (Radler) fallen unter Bier und sind pfandpflichtig. Spirituosen-Mischgetränke (Wodka-Lemon) werden wie Spirituosen, Weinmischgetränke (Weinschorle) wie Wein behandelt, sind daher von der Pfandpflicht befreit. Apfelschorle enthält Kohlensäure und ist pfandpflichtig.
25 Cent beträgt das Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen, die bis zu 1,5 Liter Flüssigkeit fassen. Über 1,5 Litern sind 50 Cent Pfand zu zahlen.
Das neue Pfand auf Einweg-Verpackungen ist höher als das übliche Pfand auf Mehrweg-Verpackungen.
Einweg-Getränkeverpackungen kann man zur Zeit nur dort zurückgeben, wo man sie gekauft hat. Wenn bundesweit ein Pfand-Rücknahme-System eingerichtet ist (Etwa ab Herbst 2003), kann der Verbraucher überall in Deutschland bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen bei den Verkaufsstellen zurückgeben, die solche Getränke in nach Art (Dose), Form (Größe) und Inhalt (Bier) gleichartigen Einweg-Verpackungen verkaufen.
Dosen, Einweg-Flaschen und andere Einweg-Getränkeverpackungen, die vor dem 1. Januar 2003 gekauft wurden, brauchen nicht zurückgenommen zu werden. Diese alten Einweg-Getränkeverpackungen werden weiterhin getrennt gesammelt und im Rahmen des Dualen Systems (Grüner Punkt) verwertet.
Werfen Sie Einwegflaschen – auch wenn diese mit einem Grünen Punkt bedruckt sind – bitte nicht in die “Gelbe Tonne”, sondern in die nächsterreichbare, zur Flaschenfarbe passende Altglastonne. Eine Trennung nach Weißglas, Grünglas und Braunglas hilft, ein besseres Recyclingergebnis zu erzielen. Sie können sehr gerne auch die Altglascontainer auf öffentlichem Straßenland in Charlottenburg-Wilmersdorf nutzen.
Pfand heißt nicht immer umweltfreundlich.
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Musikinstrumente reparieren und bauen
Manch einer trennt sich von einem alten Musikinstrument, weil es entweder zu alt oder in einem desolaten Zustand ist. Seien es eine Gitarre oder Laute, deren Korpus oder eine Trommel, deren Fell beschädigt ist – alle diese Instrumente (und viele mehr) können unter fachkundiger Anleitung selbst repariert werden. Der gemeinnützige Verein Klang-Holz e. V. (auf der Zitadelle Spandau; 13599 Berlin; 35 40 62 20; www.klang-holz.de) hat es sich zur Aufgabe gemacht, alte Handwerkstechniken wieder zu beleben. Gerne werden alte und defekte Instrumente entgegengenommen.
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Schlauchverpackungen
Obwohl es sich hier um eine Einwegverpackung (z. B. für Milch) handelt, kann diese als Alternative zu regulären Einwegverpackungen – und sogar zu Mehrwegsystemen – empfohlen werden. Sie bestehen vollständig aus Polyethylen, welches, ohne Umweltbelastungen zu verursachen, in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden kann.
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Sperrmüll
Hier gilt das gleiche wie für Altmöbel (siehe oben).