Gebäudebrüterschutz und Schutz der biologischen Vielfalt

Schutzmaßnahmen für Mehlschwalbe, Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz & Co.

Lebensstätten für Gebäudebrüter

Lebensstätten für Gebäudebrüter

Unverputzte Giebel- / Brandwände sind in der Innenstadt noch häufig zu finden. Da dort viele Löcher, Kanten und Fugen vorhanden sind, werden diese Wände bevorzugt von Vögeln als Lebensstätten genutzt. Aus Gründen der Energieeinsparung werden diese Wände jedoch nach und nach mit einem Wärmedämmputz versehen.

Unterschlupf Fassadenverkleidung

Unterschlupf Fassadenverkleidung

Ältere Hausfassaden können unter Abdeckungen oder Verkleidungen ganz unvermutet Vögeln und Fledermäusen Unterschlupf bieten.

Beispiele aus Charlottenburg-Wilmersdorf

Turmfalke kleiner Greifvogel – Stockdatei

Turmfalke

Der Turmfalke brütet an vielen Türmen im Bezirk

Ein Turm als Falkenbrutstätte

Ein Turm als Falkenbrutstätte

Viele Nist- und Brutstätten erschließen sich dem kundigen Betrachter erst bei genauerem Hinsehen.

Breitflügelfledermaus

Breitflügelfledermaus

Aus Mitteln des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf konnte im Landschaftsschutzgebiet Grunewald ein Winterquartier für Fledermäuse vor dem Verfall gerettet werden.

Ein Winterquartier für Fledermäuse

Ein Winterquartier für Fledermäuse

Hier gibt es nähere Informationen über das Fledermausgewölbe in der Revierförsterei Alte Saubucht.

Nistkasten

Nistkasten

Ersatzniststätten können von verschiedenen Vogelarten genutzt werden. Haussperlinge und Mauersegler stellen ähnliche Ansprüche an künstliche Nisthilfen.

Eingebaute Niststeine

Eingebaute Niststeine

Niststeine können auch direkt in eine Fassade eingebaut werden.

Rechtsgrundlagen und Hintergründe

Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Tierarten mit wenigen Ausnahmen besonders geschützt. Zu den Ausnahmen zählen u.a. die Gemeine und die Deutsche Wespe sowie die Stadttaube.

Gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz gilt für besonders geschützte Tiere, dass diese
  • nicht gefangen,
  • nicht getötet und
  • ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht zerstört werden dürfen.

Der Schutz der Niststätten beginnt dann, wenn das Tier einen Ort als Brutstätte gewählt hat und endet, wenn die Lebensstätte ihre Funktion wieder verloren hat. Ganzjähriger Schutz besteht jedoch für Nester, die von bestimmten Arten wie der Mehlschwalbe, Haussperling, Mauersegler oder Fledermaus im nächsten Jahr wieder besiedelt werden. Für diese Nester muss in Berlin von der obersten Naturschutzbehörde eine Befreiung vom Zerstörungsverbot erteilt werden, wenn z.B. wegen einer Fassadenrenovierung die Entfernung unumgänglich ist. Die Befreiung wird mit der Auflage verbunden, später Ersatz für die zerstörten Nester zu schaffen.

Biologische Vielfalt (Biodiversität)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit richtet die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) aus.

Der Schutz der biologischen Vielfalt gehört zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Bundesrepublik ist seit 1993 einer der 190 Vertragspartner der CBD.
Das behördliche Handeln auf der bezirklichen Ebene gründet sich letztlich auf allen diesen Vorgaben.

Entwicklung

Maßnahmen zum Gebäudebrüterschutz

Durch Erhebungen des Umweltamtes wurden im Zuge von Ortsbesichtigungen allein im Jahr 2006 weitere ca. 110 neue Gebäudebrüter-Standorte erfasst oder bekannte Standorte bestätigt. Damit sind jetzt über 1100 weitgehend überprüfte Gebäudebrüter-Standorte (Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten) im Bezirk bekannt.

Gebäudesanierungen zum Gebäudebrüterschutz

Gebäudesanierungen zum Gebäudebrüterschutz

Etwa 40 mal wurden im selben Jahr diese eigenen Beobachtungen oder Hinweise aus der Bevölkerung den verantwortlichen Hausverwaltungen / Hauseigentümern schriftlich mitgeteilt und die Rechtslage erläutert, die bei möglichen Veränderungen am Gebäude zu beachten sind.

Das nebenstehende Diagramm zeigt die Zahl der Sanierungsmaßnahmen pro Jahr an, die durch das Umweltamt Charlottenburg-Wilmersdorf begleitet wurden. Diese Maßnahmen sind als erfolgreich zu bezeichnen, da die geforderten Nisthilfen angebracht wurden.

Wie geht es weiter?

Das Interesse der Bevölkerung hat erfreulicherweise durch Information und Dokumentationen in den Medien sowie durch die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf (z.B. Ausstellung Turmfalke – Vogel des Jahres 2007) enorm zugenommen.

Andererseits werden dem Bezirk immer neue Sparzwänge auferlegt, die auch in der Naturschutzbehörde deutlich zu spüren sind. Schon heute kann aus diesen Gründen nicht mehr allen Hinweisen zeitnah nachgegangen werden.

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verpflichtet sich an dieser Stelle, den Schutz der Gebäude bewohnenden Tierarten nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben, im Rahmen der zugewiesenen Mittel, fortzuführen und zu entwickeln.