Die im Bezirk vorkommenden Vogelarten sind, wie alle europäischen Vogelarten, nach nationalen/internationalen Bestimmungen geschützt. In der Folge dürfen sie nicht beeinträchtigt/gestört werden; dies gilt auch für die Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten (Lebensstätten) der Tiere.
Die Vogelarten, die den Lebensbereich Höhlen bevorzugen, stehen auf Grund der Struktur des Bezirkes (größtenteils innerstädtische Bebauung) besonders im Blickfeld.
Diese Tiere, insbesondere: Hausrotschwänze, Haussperlinge, Mauersegler, Mehlschwalben, aber auch der Turmfalke haben sich in ihrer Lebensweise an die Stadt angepasst (sog. Kulturfolger) und leben an Gebäuden. Ebenfalls an Gebäuden leben z. B. Fledermäuse (Säugetiere) und Hornissen (Insekten).
Im Gegensatz zu den Vogelnestern, die sich auf Bäumen, in Sträuchern oder am Boden befinden und die nur dann geschützt sind, wenn sie von den Tieren genutzt werden, sind die Lebensstätten der Vögel, Säugetiere und Insekten, die an Gebäuden leben, ganzjährig geschützt; also auch dann, wenn die Tiere jahreszeitbedingt gerade nicht anwesend sind.
Dies ist deshalb notwendig, weil die genannten Tiere sehr standorttreu sind und ihre Lebensstätten immer wieder benutzen. Zudem können sie ihre Nester – mit Ausnahme der Mehlschwalben – nicht selbst bauen, sondern sind für ihr Überleben auf Höhlungen, Nischen und Mauerausbrüche an Gebäuden angewiesen.
Während Mehlschwalbennester in aller Regel gut sichtbar, z. B. an den Unterseiten von Balkonen gebaut werden, leben die anderen Arten sehr versteckt, beispielsweise unter der Regenrinne, hinter den Regenfallrohren, unter Ziegeln, in Nischen unverputzter Brandwände oder in offenen Lüftungsschächten.
Das führt oft dazu, dass die Lebensstätten bei Abbrucharbeiten, Dachgeschossausbauten, Wärmedämmmaßnahmen und Haussanierungen unabsichtlich/unwissentlich beseitigt werden und in der Folge das Nistplatzangebot für die genannten Arten immer weiter reduziert wird.
Nutzen Sie diese Informationen und erkundigen Sie sich – rechtzeitig vor Beginn von geplanten Arbeiten – ob dort Lebensstätten bekannt sind. Wir beraten Sie gerne, wie Sie unter Beachtung des Artenschutzes die notwendigen Arbeiten am Gebäude ausführen können.
Sie vermeiden so Verstöße gegen das Naturschutzrecht und ggf. kostenträchtige Baustopps und leisten darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz in der Stadt.