Hinweise und Tipps zur Fassadenbegrünung

Übersicht

Allgemeines

Sowohl Zugvögel, die über Herbst und Winter in wärmere Länder fortziehen, als auch Standvögel, die ganzjährig in unseren heimatlichen Gefilden zu Hause sind, kommen gerne auch bis in die steinerne Enge der Großstadt, wenn sie hier die ihnen zusagenden Lebensbedingungen vorfinden. Neben künstlichen Nisthilfen sind es insbesondere dicht bewachsene Fassaden, in denen die Gefiederten gerne wohnen. Hier finden sie ihren Nistplatz, Schutz, Nestbaumaterial und Nahrung. So können Mücken, Fliegen und andere Plagegeister nicht überhandnehmen.

Dichter Bewuchs aus Kletter-, Schling- und Rankgehölzen, wie Efeu, Wilder Wein, Jelängerjelieber und Blauregen, auch heimische Waldrebe, Hopfen und Geisblatt bieten ideale Nistmöglichkeiten. Hecken- und Freibrüter, zuweilen auch Boden- und Halbhöhlenbrüter wählen als Wohnstatt gerne “Häuser mit grünem Pelz”.

Fassadenbewuchs fördert außerdem vielfältige Wohlfahrtswirkungen für den “Standort Großstadt”:

  • Verbesserung der Luftqualität und des örtlichen Kleinklimas durch Sauerstofferzeugung und Verbrauch von Kohlendioxid (CO2).
  • Durch Wasserverdunstung über die Blätter wird überhitzte, trockene Stadtluft abgekühlt und mit Feuchtigkeit angereichert.
  • Staub und Schadstoffe werden auf den Blattoberflächen abgelagert und somit aus der Luft herausgefiltert.
  • Minderung der Einstrahlungswirkung auf die Fassadenwand und damit Herabsetzung der Raumlufterhitzung im Sommer,
  • Wärmeisolierung in der kalten Jahreszeit durch immergrünen Bewuchs (Efeu).
  • Minderung von Windturbulenzen im Straßenraum und unmittelbaren Gebäudebereich.
  • Erzeugung von Biomasse (Kompostierung des Fallaubs).
  • Förderung des natürlichen Stoffkreislaufes.
  • Dämpfung bzw. Minderung des vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmpegels.
  • Positiver Einfluß auf das menschliche Wohlbefinden durch vegetativen Formenreichtum, jahreszeitlich wechselnde Farben (Blätter, Blüten, Früchte) und windbewegtes Laub.
  • Trittstein- und Brückenfunktion i.S.d. Biotop-Verbunds zu anderen Stadt-Biotopen, wie Parks, Grünanlagen und andere Landschaftselemente und somit
  • Lebensraum für Vögel (Nist- und Schlafplätze, Zuflucht, Nahrungsangebot).

Bauliches

Voraussetzung und Vorbedingung für die Anpflanzung eines überzeugenden Fassadenbewuchses sind geeignete bauliche Gegebenheiten:

Lage und Standort des zu bepflanzenden Gebäudes (Innenstadt oder Villenkolonie, Charakter der Straße, Hof, Vorgarten, Wohn- oder Gewerbegebäude u.a.) sind auf Eignung zu prüfen (ggf. den Rat eines Gartenarchitekten einholen).

Ideal sind Wände und Gebäudeteile aus Klinkern, Keramikmaterial oder Naturstein mit 100 %ig geschlossenen Fugen, Giebel- und Fassadenteile aus intaktem Hart- oder Isolierputz und vergleichbaren Materialien. Es muß gewährleistet sein, daß keine Pflanzenteile (Triebe, Ranken, Haftorgane, Luftwurzeln u.a.) in offene Wandfugen und -hohlräume hineinwachsen können.

Dachüberstände und Dachrinnen, Öffnungen von Lüftungsgittern und hinterlüfteten Sandwich-Fassaden, Rollo-Kästen u.a. müssen permanent von Bewuchs freigehalten werden.

Die Materialien und die Konstruktion der evtl. Rankhilfen (Spanndrähte, Spaliere, Gitter, Stangen u.ä.) müssen auf Art und Material der Wand und auf die zu erwartende Belastung (Eigengewicht, Winddruck und -zug, Schneelast u.ä.) abgestimmt sein. Hierzu sollte ein Statik-Ingenieur gefragt werden. Wärmedämmschichten und Leitungen dürfen durch die Montage der Rankhilfe nicht beschädigt werden! Die Ausführung sollte daher tunlichst einer Fachfirma übertragen werden (Gewährleistung!). Gleiches gilt für die dauernde Wartung und evtl. Reparaturen. In der Regel werden solche Arbeiten durch Garten- und Landschaftsbaufirmen ausgeführt.

Wenn bauliche Maßnahmen an Gebäuden mit Pflanzenbewuchs geplant werden, sollte immer das Umweltamt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf möglichst frühzeitig durch den Hauseigentümer benachrichtigt werden. So können vorsorgliche Schutzmaßnahmen und sinnvolle Zeitabläufe gemeinsam beraten und festgelegt werden.

Solche baulichen Maßnahmen sind insbesondere:

  • Erweiterungen, An- und Umbauten
  • Dach-Erneuerungen und Dachausbauten
  • Erneuerungen von Rollo-Kästen, Tür und Fensterkonstruktionen
  • Vollwärmeschutzmaßnahmen
  • Fassaden- und Balkonsanierungen
  • Außenanstricharbeiten
  • Installierung von Beleuchtungs- und Alarmanlagen
  • Klempner- und Dachdecker-Reparaturarbeiten
  • Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen im Fassadenbereich
  • Erneuerungen und Reparaturen von Vordächern
  • u.a.

Pflanzliches

Für die Anpflanzung eines überzeugenden Fassadenbewuchses sind im hiesigen Klima geeignet:

Laubabwerfende Arten in südlich ausgerichteten Lagen mit voller Besonnung:

  • Echter Wein (Rankhilfe) – Vitis viniflora
  • Glyzine, Blauregen (Rankhilfe) – Wisteria sinensis
  • Knöterich – Polygonum aubertii
  • Wilder Wein, Jungfernrebe – Parthenocissus tricuspidata ‘Veitchii’
  • Wilder Wein, Jungfernrebe (Rankhilfe) – Parthenocissus quinquefolia
  • Wilder Wein, Jungfernrebe (Rankhilfe) – Parthenocissus quinquefolia ‘Engelmannii’

Laubabwerfende und immergrüne Arten in Ost-, West- oder Halbschatten-Lagen:

  • Baumwürger (Rankhilfe) – Celastus orbiculatus
  • Efeu – Hedera helix
  • Geißblatt, Jelängerjelieber (Rankhilfe) – Lonicera caprifolium
  • Knöterich (Rankhilfe) – Polygonum aubertii
  • Pfeifenwinde (Rankhilfe) – Aristolochia macrophylla
  • Waldrebe (Rankhilfe) – Clematis vitalba
  • Wilder Wein, Jungfernrebe (Rankhilfe) – Parthenocissus quinquefolia
  • Wilder Wein, Jungfernrebe (Rankhilfe) – Parthenocissus quinquefolia ‘Engelmannii’

Immergrüne Arten in Nord- oder Schattenlagen ohne oder überwiegend ohne direkte Besonnung:

  • Efeu – Hedera Helix

Kletter-, Rank- und Schlinggehölze sind starke Nährstoffzehrer und auf ausreichende Wasserversorgung angewiesen. Deshalb sollte der Pflanzort freie Bodenverbindung haben und vor der Bepflanzung ausreichend Humusboden eingebracht werden. Bei anhaltender Trockenheit muß in der Anwachs-Phase künstlich bewässert werden. Die Bepflanzung wird am besten im Frühjahr nach Frostende und vor dem endgültigen Blattaustrieb vorgenommen.

Tierisches

Vögel suchen sich gerne im Schutz eines dichten Fassadenbewuchses ihren Nist- und Brutplatz. Sowohl Freibrüter, die in Hecken, Sträuchern und Bäumen nisten, als auch Halbhöhlenbrüter (in Verbindung mit Gebäudenischen o.ä.) und sogar Bodenbrüter finden hier ihren Lebensraum.

Natürlich können hier und da auch noch andere Vogelarten Gefallen finden am grünen Mantel bewachsener Hausfassaden.

Verhalten, Lebensabläufe und Eigenheiten der Vogelarten, die gerne in Fassadenbewuchs ihre Nester bauen und hier ihren Lebensraum haben, sind im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes unbedingt zu beachten, bevor am Gebäude Baumaßnahmen durchgeführt werden.

Rechtliches

Bestand, Wiederansiedlung und Populationsentwicklung unserer heimischen Vogelarten werden durch berankte Gebäudewände maßgeblich geschützt bzw. gefördert. Fassadenbewuchs ist praktischer Vogel-Artenschutz! Da fast alle unsere heimischen Vogelarten gesetzlich besonders geschützt sind, müssen Eigentümer von Gebäuden mit Fassadenbewuchs, in dem Vögel zu beobachten sind, darauf achten, daß dieser Lebensraum nachhaltig gesichert wird. Dies gilt ganz besonders für die Zeiten des Nestbaues, des Brutgeschäfts und der Jungenaufzucht.Der Schutz-Status gilt in diesem Fällen gemäß Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung.

Darüber hinaus gilt das gesetzliche Verbot,

Vögeln (Tieren) der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu beseitigen.

Lebensstätten, die von Vögeln (Tieren) normalerweise wiederholt benutzt werden, bzw. benutzt werden können, sind auch dann geschützt, wenn die Tiere jahreszeitlich bedingt gerade nicht anwesend sind, wie bei den Zugvögeln während der Winterzeit oder auch außerhalb der Nestbau-, Eiablage-, Brut- und Aufzuchtzeiten.

Fassadenbewuchs als potentielle Vogel-Lebensstätte, der als wohnumfeld-verbessernde Maßnahme mit öffentlichen Fördermitteln hergestellt wurde, unterliegt während des Bindungszeitraums der Förderung, i.d.R. 20 Jahre, den Förderungsverpflichtungen, die der Fördermittelnehmer gegenüber dem Fördermittelgeber (Investitionsbank Berlin/Senatsverwaltung) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangen ist.

Unter rechtlichem Bestandsschutz stehen auch Fassadenbepflanzungen im Geltungsbereich rechtskräftiger Landschafts- und Bebauungspläne mit diesbezüglichen Bindungen oder Festsetzungen.

Außerdem iat es nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Schließlich ist es nach § 39 BNatSchG auch verboten, Gebüsche … oder ähnlichen Bewuchs (wie z.B. Fassadenbewuchs) in der Zeit vom 01. März bis 30. September abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen…

Diese Verbote gelten jedoch nicht für gesetzlich oder behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse … nach Art und Umfang den Schutzzweck nicht beeinträchtigen.

Förderung

Das Land Berlin bietet zur Förderung der Gebäudebegrünung von Bestandsgebäuden das Berliner Programm „GründachPLUS“ an.
Das Ziel ist es nicht nur, die Fläche und Anzahl von begrünten Dächern und Fassaden zu steigern. Es gilt auch, gute und beispielgebende Projekte zu fördern, die aufzeigen, wie eine Dach- und auch eine Fassadenbegrünung unter schwierigen Bedingungen, z.B. limitierenden Statik und Dachneigungen bei Bestandsgebäuden, sowie unter Beachtung des Denkmalschutzes, der Wärmedämmung und der Biodiversität und ggf. in Kombination mit einer Solaranlage gelingen kann. Hierbei sollen sowohl Standardlösungen, wie auch innovative Ansätze bezüglich technischer Lösungen im Zusammenwirken mit sozialen, partizipativen und integrativen Aspekten gefördert werden.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm „GründachPLUS“ finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung.