Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll das öffentliche Straßenland der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken genutzt, handelt es sich um eine Sondernutzung.
Sondernutzungen sind z. B.
- Baustelleneinrichtungen
- Fahrradständer (fest verankert!)
- Gehwegüberfahrten
- Pflanzenbehälter (fest verankert!)
- ortsfeste Verkaufsstände, Kioske fest gemauert, mit dem Straßenkörper fest verbunden
- Kellerlicht- und Bierfasseinwurfschächte
- Balkone und Erker, sofern kein Anliegergebrauch vorliegt
- Vitrinen Kurfürstendamm
Sondernutzungen bedürfen einer Sondernutzungserlaubnis und müssen beantragt werden.
Die Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich (formlos) zu beantragen. Für die Sondernutzungserlaubnis ist im Allgemeinen eine Gebühr zu entrichten. Bis auf wenige Ausnahmen ist außerdem eine Nutzungsgebühr für die Dauer und Größe der in Anspruch genommenen Fläche zu zahlen.
Eine unerlaubte Sondernutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.