Polizeiabschnitt 22 (Westend, Grunewald etc.)
- Herr Çevik Tel.: (030) 9029-18258, Mobil: 0151 144 894 91
Polizeiabschnitt 24 (Charlottenburg Mitte)
- Herr Erdogan Tel.: (030) 9029-18257, Mobil: 0151 150 77 558
Polizeiabschnitt 25 (Charlottenburg City West)
- Herr Heimbach Tel.: (030) 9029-18254, Mobil: 0151 150 77 569
Polizeiabschnitt 26 (Wilmersdorf/Schmargendorf etc.)
- Herr Düzgün Tel.: (030) 9029-18252
Sie erreichen alle Sachbearbeiter über die Gruppen-E-Mail: baustellen@charlottenburg-wilmersdorf.de
Hinweise zur Antragsstellung bei Baustellen:
Anträge auf Verkehrseinschränkungen nach § 45 (6) StVO sind bitte über folgenden Formularserver unter Beifügung eines anordnungsfähigen Verkehrszeichenplanes*) einzureichen:
https://senstadtfmsv.stadt-berlin.de/intelliform/forms/arbeitsstellen/berlin/arbeitsstellen/index
Für schriftliche Anträge ist folgendes Formular zum Download zu verwenden:
https://www.berlin.de/sen/uvk/service/formulare/verkehr/#verkehrsmanagement
*) Bitte fertigen Sie einen anordnungsfähigen Verkehrszeichenplan an. Dieser muss bemaßt, aber nicht maßstabsgetreu sein und muss die Verkehrsmaßnahmen und die Örtlichkeit grafisch darstellen. Beantragte Verkehrsmaßnahmen sind StVO-konformer Farbe darzustellen, vorhandene Verkehrszeichen und Verkehrsmaßnahmen anderer Baustellen sind ausgegraut darzustellen.
Die Straßenverkehrbehörde ist stets bemüht die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, auszugleichen und für deren Sicherheit zu sorgen.
Dabei finden nicht nur die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mit den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen Anwendung, sondern auch das Mobilitätsgesetz Berlin: Link.
Ein Blick in den Leitfaden zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs bei temporären Maßnahmen (Link: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsmanagement/temporaere-genehmigungen/leitfaden-sicherung-fuss-radverkehr-temporaere-verkehrsmassnahmen.pdf) ist bestens geeignet, Ihnen die Hilfestellungen für die Baustellenplanung zu geben, damit Ihr Verkehrszeichenplan die Erfordernisse des Mobilitätsgesetzes berücksichtigt und anordnungsfähig ist.