Sobald es im öffentlichen Interesse erforderlich ist, sind öffentliche Straßen zu benennen.
Privatstraßen, -wege oder -plätze sollen öffentlich benannt werden, soweit dies zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist. Durch Privatpersonen, Investoren bzw. Erschließungsträger beispielsweise erfolgen Vorschläge für Benennungen, insbesondere beim Neubau von Straßen.
Vorhandene Wiederholungen von Straßennamen sind im Laufe der Zeit durch Umbenennungen zu beseitigen, da jeder Straßenname in Berlin nur einmal vorkommen darf.
Benennungsvorschläge für künftig zu benennende Straßen können bei der Tiefbauverwaltung eingereicht werden. Jedoch übersteigt die Zahl der Vorschläge die Zahl der zu benennenden Straßen, Wege und Plätze.
Benennungsvorschläge sind gebührenfrei. Auf Antrag und Kosten des Grundstückseigentümers sind Privatstraßen zu benennen.