Wer einen Kleingarten pachten möchte, der hat mit einmaligen und laufenden Kosten zu rechnen.
Die Anschaffungskosten schwanken je nach Wert der auf der Parzelle befindlichen Laube und des Pflanzenaufwuchses. Sie werden bei Pächterwechsel durch den jeweiligen Bezirksverband individuell ermittelt. Der Abschluss eines Unterpachtvertrages ist mit weiteren einmaligen Kosten wie Aufnahmebeiträgen, Umlagen u.ä. verbunden.
Dazu kommen die laufenden Kosten: Pachtzins, öffentliche Lasten, Mitgliedsbeiträge des Vereins sowie die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Strom).
Detailliertere Informationen zur Höhe der Kosten, die mit der Pacht einer Kleingartenparzelle verbunden sind, erhalten Sie bei den jeweiligen Kleingartenvereinen oder Bezirksverbänden der Kleingärtner.