Bebauungsplan IX-177-1

für die Grundstücke
Cunostraße 57 / Charlottenbrunner Straße 5, 5A und
Charlottenbrunner Straße 6 / Orber Straße 9
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteil Schmargendorf

Diese Abzeichnung enthält die in dem Deckblatt vom 19. April 2016
zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan IX-177-1

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (835.1 kB)

  • Bebauungsplan IX-177-1 Begründung

    PDF-Dokument (249.9 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 bis 5 der Baunutzungsverordnung (Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen)
    nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Als zulässige Grundfläche wird die im zeichnerischen Teil festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.
  3. Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze und Garagen unzulässig.
    Dies gilt nicht für Tiefgaragen.
  4. Für das allgemeine Wohngebiet wird die geschlossene Bauweise festgesetzt.
  5. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten, Ausgenommen sind Wege, Zufahrten und untergeordnete Nebenanlagen nach § 14 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Dies gilt auch, wenn unter diesen unterirdische Garagen (Tiefgaragen) hergestellt werden. Die Erdschicht über der Tiefgarage muss mindestens 0,8 m betragen.
  6. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Fesetzung.
  7. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.