Im Mischgebiet auf den Grundstücken Erfurter Straße 1 Ecke Fritz-Elsas-Straße 11-11a, Fritz-Elsas-Straße 9-10 und Fritz-Elsas-Straße 7-8/Kufsteiner Straße 69/Mettestraße 9-10 ist eine bauliche Nutzung bis zu einer Geschoßflächenzahl von 2,0 und einer Grundflächenzahl von 0,4 zulässig, wenn nur Gebäude errichtet werden, die Wohnungen nicht enthalten. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter bleiben außer Betracht.
Im Mischgebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
Die Fläche A, B, C, D, E, F, G, A und H, I, K, L, H werden als Stellplatz für das Grundstück Fritz-Elsas-Straße 7-8/Kufsteiner Straße 69/Mettestraße 9-10 festgesetzt.
Die Festsetzung der Fläche für Stellplätze schließt bei Bedarf weitere benötigte Stellplätze nicht aus, die auf dieser Fläche nicht untergebracht werden können.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten.
Werbeanlagen sind unzulässig.