Bebauungsplan IX-105

für eine Teilfläche des Autobahnabzweiges Wilmersdorf zwischen Wiesbadener Straße und Breitenbachplatz sowie für die Grundstücke Binger Straße 31a-31b (teilweise), 33-36 (teilweise), 37-43, Breitenbachplatz 4/6, Dillenburger Straße 2/8, Wiesbadener Straße 59 durchgehend zur Dillenburger Straße 10/56 (teilweise) und Grundbuch von Wilmersdorf Band 169 Blatt 5096
in den Bezirken Wilmersdorf und Zehlendorf

Die Änderungen vom 28.06.1970 ist in diese Abzeichnung eingearbeitet.

  • Bebauungsplan IX-105

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-105 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26.11.1968 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Im allgemeinen Wohngebiet mit der festgesetzten Vollgeschoßzahl IV östlich des Autobahnabzweiges Wilmersdorf können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird.
  3. Im allgemeinen Wohngebiet mit der festgesetzten Vollgeschoßzahl IV beträgt die Bebauungstiefe 13,0 m, im allgemeinen Wohngebiet mit der festgesetzten Vollgeschoßzahl II 20,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann im allgemeinen Wohngebiet mit der festgesetzten Vollgeschoßzahl IV bis zu 25,0 m, im allgemeinen Wohngebiet mit der festgesetzten Vollgeschoßzahl II bis zu 30,0 m zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Die Fläche A B D C A ist mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher der Fläche C D E F G C (Gärtnerei) und mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten.
  6. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

Koordinatenverzeichnis

p(tablesummary). Koordinatenverzeichnis

Punkt-Nr. Y X Radius A
B 7649 *78 314,27 6 052,90
E 4630 *78 478,19 5 651,38 600,00 —-
E 4631 *78 704,24 5 479,56 —- 427,83