für die Grundstücke
Kurfürstendamm 178-181, Olivaer Platz 10, 11 und Xantener Straße 13 und 14
im Bezirk Wilmersdorf
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 03.05.1962 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).
Die Bebauung der Grundstücke Kurfürstendamm 180 und 181 ist nur zulässig, wenn die Grundstücke grundbuchlich vereinigt oder auf andere Weise zu einem einheitlichen Grundstück zusammengefaßt werden und die Zu- und Ausfahrt über die Grundstücke Xantener Str. 13 und 14 in rechtlich einwandfreier Form gesichert ist.
Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke können ausnahmsweise feste Garagenbauten zugelassen werden.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.