Planergänzung:
Das Planungsgebiet wird als Gewerbegebiet festgesetzt. Zulässig gewerbliche Anlagen, die beim Betrieb keine erheblichen Nachteile, Belästigungen oder Gefahren für die Umgebung herbeizuführen geeignet sind nebst den betriebsnotwendigen Wohnungen. Als Maß der Nutzung wird eine größte Baumasse von 6,5 m³ je qm Grundstücksfläche festgesetzt. Die festgesetzten Straßen- und Baugrenzen entsprechen den Straßen- und Baufluchtlinien des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 02.07.1875.
Erläuterung:
Mangels festgesetzter Richtlinien für die zeichnerische Darstellung der neuen Rechtsverhältnisse sind die Bezeichnungen Straßen- und Baufluchtlinie durch Straßen- und Baugrenze ersetzt worden.
Die gerissene Linie – - – - – - – - – - – bezeichnet die Grenze des Geltungsbereiches.