für das Grundstück
Charlottenbrunner Straße 25-28 Ecke Kudowastraße 3-7
im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Die Änderung vom 23.08.1963 ist in diese Abzeichnung Eingearbeitet.
Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.