für eine Teilfläche des Geländes zwischen
Nordhauser Straße, Sömmeringstraße, Spree, Bonhoefferufer und Mierendorffstraße mit Ausnahme der Grundstücke Bonhoefferufer 2-5, Mierendorffstraße 2/16a, Nordhauser Straße 23-24 und Sömmeringstraße 9/33 und einer Teilfläche der südlich angrenzenden Grünfläche entlang der Spree
im Bezirk Charlottenburg