Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Schule” (Grundstück Mainzer Str. 20 Ecke Weimarische Str. 21) ist auch eine Nutzung für außerschulische Sport- und Spielzwecke zulässig.
Die Nutzung für außerschulische Sportzwecke ist nur in gedeckten Sportanlagen zulässig.