für die Grundstücke
Wissmannstraße 6 und 8, Koenigsallee 25, 27 und 27a sowie Koenigssee (teilweise) mit Böschungen westlich der Koenigsallee
im Bezirk Wilmersdorf
Ortsteil Grunewald
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Die Ergänzung vom 12.03.1968 ist in diese Abzeichnung eingearbeitet.
Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 6 der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die Bebauungstiefe beträgt 20,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann zugelassen werden, wenn städtebauliche Gründe nicht entgegenstehen.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen der zuständigen Unternehmensträger zu belastenden Grünflächen dürfen nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
Die Fläche A B C D A darf zur Erhaltung des unterirdischen (verrohrten) Gewässers nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.