Bebauungsplan IX-118

für die Grundstücke
Babelsberger Straße 19-26, 27-36, Apeldoorner Straße 8, Prinzregentenstraße 58-60, Waghäuseler Straße 10a-10b, Kufsteiner Straße 58/66, Apeldoorner Straße zwischen Prinzregentenstraße und Kufsteiner Straße sowie Babelsberger Straße (teilweise)
im Bezirk Wilmersdorf

  • Bebauungsplan IX-118

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.4 MB)

  • Bebauungsplan IX-118 Begründung

    PDF-Dokument (704.3 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Das Baugrundstück für den Gemeinbedarf ist hinter der Baugrenze in voller Tiefe überbaubar.
  2. Die Einteilung des Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden. Im Bereich der als überbaubar festgesetzten Fläche sind bauliche Anlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn Belange der zuständigen Unternehmensträger nicht entgegenstehen.
  4. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.