für die Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Hektorstraße und Lehniner Platz sowie Nestorstraße und Eisenzahnstraße
in den Bezirken Wilmersdorf und Charlottenburg
Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.