Bebauungsplan VII-210

für die Grundstücke
Kaiser-Friedrich-Straße 96, Schustehrusstraße 19/21, Gierkeplatz 1/5, Kaiser-Friedrich-Straße 95/Gierkezeile 31 (teilweise), Gierkezeile 33 (teilweise) und 37/39
im Bezirk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-210

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (52.1 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Grundstücke Gierkeplatz 5 Ecke Schustehrusstraße 19/21 sind nach der Verordnung vom 4. Juli 1972 (GVBI. S. 1261,1973 S.1212) förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet.
  2. Die Bebauungstiefe beträgt im Bereich des Baugrundstücks für den Gemeinbedarf 55,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  3. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.