Bebauungsplan VII-204

für das Gelände zwischen
Spandauer Damm, Klausener Platz, Gardes-du-Corps-Straße und Sophie-Charlotten-Straße
im Bezirk Charlottenburg

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-204

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-204 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Ausnahme der Fläche E F G H I K L M N O E ist nach der Ersten Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 4. Juli 1972 (GVB1.1972 3.1261, 1973 S. 1212) förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet.
  2. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet sind die nicht überbaubaren Flächen Gemeinschaftsanlage (Freizeit- und Bewegungsfläche für Erwachsene mit Kinderspielplätzen, Wirtschaftsflächen und Stellplätzen für Besucher und Behinderte) zugunsten aller Baugrundstücke des Baublocks. Innerhalb dieser Flächen sind Einfriedungen unzulässig.
  4. Das Geschoß unterhalb der Geländeoberfläche P Q R S T U V W X Y P ist Fläche für Gemeinschaftsanlagen – Tiefgarage – im Sinne des §9 Abs. 1 Nr. 12 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 zugunsten der Grundstücke Spandauer Damm 51/67, Gardes-du-Corps-Straße 7, 8 und Sophie-Charlotten-Straße 102.
  5. Die Außenwände der baulichen Anlagen im allgemeinen Wohngebiet zwischen den Punkten AB und CD sind ohne Fenster auszuführen.
  6. Auf den Grundstücken Spandauer Damm 71 und 73 sind Stellplätze und Garagen unzulässig.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes außer Kraft.