Immobilien- und Standortgemeinschaft

BID Ku'damm-Tauentzien

Gebietsabgrenzung

Immobilien- und Standortgemeinschaft gemäß BIG (Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz)

Laufzeit vom 8. Juni 2018 bis 8. Juni 2023

In der City-West wurde auf Grundlage des Berliner Immobilien- und Standortgemeinschaften-Gesetz (BIG) von 2014 von einer Initiative lokaler Akteure die Einrichtung eines „Business Improvement District“ für den Bereich des Kurfürstendamms bis U-Bahnhof Uhlandstraße und der Tauentzienstraße bis zum U-Bahnhof Wittenbergplatz beantragt (BID Ku’damm-Tauentzien).

Hierbei handelt es sich um ein bezirksübergreifendes BID–Gebiet, das sich auf die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg erstreckt. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der obenstehenden Übersichtskarte.

Gemäß § 6 Abs. 8 BIG wurde das von der Immobilien- und Standortgemeinschaft vorgeschlagene Konzept nebst Anlagen (insbesondere Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, Angabe von Mittelwert und voraussichtlicher Höhe des Hebesatzes, Bericht über den Erörterungstermin, Liste der betroffenen Grundstücke, öffentlich-rechtlicher Vertrag und städtebaulicher Vertrag) zwischen dem 21. April und dem 24. Mai 2017 im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf öffentlich ausgelegt.

Im Anschluss daran schloss das Land Berlin, vertreten durch die beiden involvierten Bezirksämter, mit der „BID Ku’damm-Tauentzien GmbH“ als Aufgabenträger im Juni 2017 einen öffentlich rechtlichen Vertrag über die Umsetzung von Maßnahmen in der Immobilien– und Standortgemeinschaft mit dem Ziel, „den öffentlichen Raum aufzuwerten, die Standortqualität zu verbessern und die nationale wie auch internationale Außenwahrnehmung zu stärken“ (VO über die ISG „ BID Ku’damm-Tauentzien“ vom 15. Mai 2018).

Am 8. Juni 2018 trat die Immobilien- und Standortgemeinschaft BID Ku´damm-Tauentzien per Rechtsverordnung in Kraft.

Als federführendes Bezirksamt hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die Aufgabe, die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Aufgabenträgers, insbesondere die Umsetzung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts zu überwachen und zu prüfen (§ 5 örV BID Ku’damm-Tauentzien).

Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres stellt der Aufgabenträger in einem Rechenschaftsbericht seine Tätigkeiten dar und legt diesen den beteiligten Bezirksämtern zur Einsichtnahme vor.

Nach der Prüfung durch das federführende Bezirksamt wird der Rechenschaftsbericht bzw. Jahresbericht zusammen mit dem Ergebnis der Prüfung allgemein zugänglich im Internet veröffentlicht (§13 örV BID Ku’damm-Tauentzien):

Jahres- bzw. Rechenschaftsberichte und weitere Unterlagen unter: BID Ku’damm-Tauentzien

Beendigung des BID Ku´damm-Tauentzien

Mit Außerkrafttreten der Verordnung endete am 8. Juni 2023 die Laufzeit des BID Ku´damm-Tauentzien. Entsprechend des § 9 Abs. 4 BIG ist ein Abschlussbericht mit einer Schlussbilanzierung durch den Aufgabenträger zu erstellen. Der Abschlussbericht beinhaltet auch gleichzeitig den Rechenschaftsbericht für das Rumpfjahr 2023.