für den
Olivaer Platz (Flurstück 77/5) sowie das
auf dem Olivaer Platz gelegene Grundstück
Olivaer Platz 20 (Flurstück 265 und 14/216)
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteile Charlottenburg und Wilmersdorf
Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche und der Verkehrsflächen besonderen Zweckbestimmung ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Auf der Fläche ABCDA ist eine eingeschossige Schank- und Speisewirtschaft zulässig.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nur die Verwendung von Erdgas oder Heizöl EL als Brennstoff zugelassen. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Massenströme von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Staub bezogen auf den Energiegehalt des eingesetzten Brennstoffs vergleichbar höchstens denen von Heizöl EL sind.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.