für die Grundstücke
Flatowallee 4-15, 18-23, Scottweg 1,
Heilsberger Allee 3 und Dickensweg 1, 2
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteil Westend
Diese Abzeichnung enthält die Änderung vom 14. Februar 2008.
Für die Grundstücke im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird die offene Bauweise festgesetzt; es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.
Die Bebauungstiefe für die Grundstücke im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes beträgt 20,0 m, gerechnet von der straßenseitigen Baugrenze an.
Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze und Garagen unzulässig.
Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten A, B und C ist zugleich Straßenbegrenzungslinie.
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Die Verpflichtung zum Anpflanzen gilt nicht für Wege, Zufahrten, untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 der Baunutzungsverordnung.
Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs hinsichtlich der f.f. Straßenfluchtlinie (Scottweg 1), der Straßenbegrenzungslinie f. 28. August 1956 (Heilsberger Allee), der überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauweise enthalten, außer Kraft. Im übrigen gelten die bisherigen Vorschriften und Festsetzungen weiter.