Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Die Fläche A B C D A ist mit einem Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Benutzer und Besucher der Grundstücke Hardenbergstraße 26 / Joachimstaler Straße 1-4 / Kantstraße 5-6 zu belasten.
Die Fläche C E F G H J K L M C ist im Erdgeschoß nicht überbaubare Fläche der Baugrundstücke. Sie ist mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten. Vitrinen und Stützen sind in dieser Ebene ausnahmsweise zulässig.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.