für den Stadtring Berlin zwischen Prinzregentenstraße und Bernhardstraße und für die Grundstücke Bernhardstraße 14-15 und Wexstraße 33
im Bezirk Wilmersdorf
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplanes IX – A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Die Änderung vom 14. Mai 1964 ist in diese Abzeichnung eingearbeitet.
Im Mischgebiet ist die Ausnahme nach § 6 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Im Mischgebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Auf diesen Flächen sind Wohnwege und Zufahrten zulässig. Werbeanlagen sind unzulässig.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.