für die Verbreiterung des
Kurfürstendammes
zwischen
Wilmersdorfer Straße und Leibnizstraße
und für die Grundstücke
Kurfürstendamm 178-179 sowie Xantener Straße 14
in den Bezirken Charlottenburg und Wilmersdorf
Zu diesem Bebauungsplan gehören die Deckblätter vom 17.09.1969 und 29.06.1970 sind in diese Abzeichnung eingearbeitet.
Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten A und B, C und D, E und F sowie G und H ist zugleich Baulinie.
Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten N und 0 ist zugleich Baugrenze.
Die Fläche J K L M J ist mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Bewohner und Benutzer der Grundstücke Kurfürstendamm 180 und Olivaer Platz 18 Ecke Xantener Straße 13 zu belasten.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.