für den Autobahnabzweig Wilmersdorf zwischen Rudolstädter Straße und S-Bahn sowie für die Grundstücke Rudolstädter Straße 1/51, 53/77 (teilweise) und Teilflächen des südlich
im Bezirk Wilmersdorf
Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf
Zu diesem Bebauungsplan gehören die Deckblätter vom 27.06.1970 und vom 04.02.1970 und die Änderungen vom 01.12.1970 (sind in diese Abzeichnung eingearbeitet).
Innerhalb der Fläche E F G H I E neben dem S-Bahnhof Schmargendorf können unter der künftigen Bundesautobahn Stadtring Berlin eingeschossige Bauten für Einrichtungen der Eisenbahnverwaltung zugelassen werden.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.