für die Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Georg-Wilhelm-Straße / Henriettenplatz / Westfälische Straße und Hektorstraße / Joachim-Friedrich-Straße
im Bezirk Wilmersdorf
Die Geltungsbereichsgrenze ist zwischen den Punkten A -B zugleich Baugrenze.
Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.