Bebauungsplan VII-144

für das Gelände zwischen
Glockenturmstraße, Angerburger Allee, Schirwindter Allee und Heerstraße
im Bezirk Charlottenburg

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-144

    Plangröße 1050 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-144 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  2. Die nicht überbaubare Fläche des Baugrundstücks A B C D A ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten.
  3. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastenden Flächen E F G E und H I K L H dürfen nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  4. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig, dies gilt jedoch nicht für das Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen mit der Zweckbestimmung “Tankstelle”.
  5. Die Sichtfläche ist von sichtbehindernden baulichen Anlagen und Bepflanzungen freizuhalten.
  6. Einfriedungen von Grundstücken sind nicht zulässig; Einfriedungen von Sportanlagen und Spielplatzflächen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Gestaltung nicht entgegenstehen.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.