„Bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepte sind ein erforderliches, angemessenes und geeignetes Steuerungsinstrument, um zentrale Versorgungsbereiche zu erhalten und zu entwickeln, sowie um die verbrauchernahe Versorgung in den Bezirken auch angesichts der demografischen Entwicklung zu sichern.
Sie sind unverzichtbare Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Basis der verbindlichen Bauleitplanung sowie zur Erarbeitung sektoraler und integrierter Planungen beziehungsweise Konzepte.
Darüber hinaus können sie die Grundlagen für stadtplanerische Bewertungen von Ansiedlungs-, Änderungs- und Erweiterungsplanungen von Einzelhandelseinrichtungen für alle Beteiligten transparent machen.
Nicht zuletzt tragen sie zur Rechtssicherheit der verbindlichen Bauleitplanung und zur Investitionssicherheit für den Einzelhandel und die Immobilienwirtschaft bei.“ (§ 5.1 (1) AV Zentren und Einzelhandel)
Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat das Stadtentwicklungsamt das Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung (mit Spath+Nagel, Büro für Städtebau und Stadtforschung) mit der Erstellung eines bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes beauftragt.
Nach der Einarbeitung der Ergebnisse mehrerer Beteiligungs- und Abstimmungsrunden mit den Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und den Vertreter*innen der bezirklichen Geschäftsstraßen- und Standortgemeinschaften wurde die Öf-fentlichkeit gemäß AV Zentren und Einzelhandel (Nr. 5.7 (3) AV Zentren und Einzelhandel) über die Inhalte des bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes informiert.
Hierzu hat der Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bezirk Char-lottenburg-Wilmersdorf 2020 in der Zeit vom 09. November 2020 bis einschließlich 08. Dezember 2020 öffentlich ausgelegen und konnte im Stadtentwicklungsamt eingesehen werden. Darüber hinaus wurde der Entwurf sowohl auf der Homepage des Stadtentwicklungsamtes als auch bei mein.berlin.de zum Download bereitgestellt.
Zeitgleich erfolgte die formelle Beteiligung der von den vorgesehenen Inhalten betroffenen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind.
Im Anschluss daran wurden sowohl die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange als auch die Hinweise und Anregungen, die im Rahmen der Information der Öffentlichkeit eingingen, ausgewertet und abgewogen. Die Abwägung führte zu mehreren inhaltlichen und/oder redaktionellen Änderungen des Entwurfs.
Mit Schreiben vom 27. November 2020 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit, dass das Einvernehmen gemäß AV Zentren und Einzelhandel (Nr. 5.7 (2) AV Zentren und Einzelhandel) besteht.
Auf der Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses vom 11. Mai 2021 (BA-Vorlage Nr. 313 z.B.) wurde das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept am 27. Mai 2021 durch die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (DS.–Nr. 1951/5) sowohl als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinn des § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB als auch als fachlicher Teilplan zur Bereichsentwicklungsplanung (§ 4 Abs. 2 AGBauGB i. V. m. AV-BEP Nummer I.3) beschlossen.
Der Beschluss wurde am 23. Juli 2021 im Amtsblatt für Berlin öffentlich bekannt gemacht. (ABl. Nr. 30 / 23. Juli 2021; S. 2547)