Soziale Infrastruktur-Konzept (SIKo)
Was bedeutet der Begriff Infrastruktur?
Unter Infrastruktur wird ein Netzwerk aus staatlichen und privaten Einrichtungen verstanden, das für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung notwendig ist. Es wird zwischen technischer (z.B. Straßen, Stromversorgung) und sozialer Infrastruktur unterschieden. Letztere umfasst u.a. die Einrichtungen und Flächen, die auch Elemente eines “Soziale Infrastruktur-Konzeptes” (SIKo) sind, wie z.B.
- Grundschulen und Oberschulen, Integrierte Sekundarschulen
- Jungendfreizeiteinrichtungen
- Kindertagesstätten (Kita) und Spielplätze
- Bibliotheken und Volkshochschulen
- Musikschulen und bezirkliche kulturelle Einrichtungen
- Sportplätze und Sporthallen
- wohnungs- und siedlungsnahe Grünflächen für die Naherholung
Was ist ein bezirkliches SIKo?
Eine wachsende Stadt ist auf eine mitwachsende soziale Infrastruktur angewiesen, um Defizite in der Daseinsvorsorge zu vermeiden. Daher werden in einem SIKo der Bestand und der zukünftige Bedarf -auf Basis des Bevölkerungswachstums- an sozialen Infrastruktureinrichtungen dargestellt, um auch in Zukunft eine ausreichende Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Neben den Einrichtungen, die auch als Wohnfolge-Einrichtungen bezeichnet werden (z.B. Schulen, Kitas) weil Berlin gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen, sollen auch weitere Einrichtungen in das SIKo aufgenommen werden wie z.B.
- Gartenarbeits- und Waldschulen
- Jugendverkehrsschulen
- Jugendkunstschulen
- Senioreneinrichtungen
- Stadtteil- und Familienzentren
Andere Einrichtungen, für die nicht der Bezirk zuständig ist, wie z.B. Krankenhäuser, können nicht im SIKo dargestellt werden.
Wie wird ein SIKo erarbeitet?
Auf der Basis von gesamtstädtischen Vorgaben wird unter der Federführung des Stadtentwicklungsamtes gemeinsam mit den jeweiligen Fachämtern des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf das SIKo ämterübergreifend erarbeitet, das sich ausschließlich auf öffentliche oder öffentlich geförderte Einrichtungen bezieht. Es handelt sich also nur um die Flächen und Einrichtungen, für die der Bezirk zuständig ist bzw. auf die er hoheitlichen Einfluss nehmen kann. Die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen sind einzubeziehen.
Ausgehend von den aus den jeweiligen Fachplanungen (z.B. für Schulen oder Kitas) sich ergebenden zukünftigen Bedarfen, die auf der demografischen Entwicklung fußen, werden im SIKo konkrete Aussagen zu der Anzahl und Größe an sozialen Infrastruktureinrichtungen einschließlich der Grünflächen getroffen. Die Datengrundlage für die Fortschreibung der Fachplanungen bildet die kleinräumige Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke für den Zeitraum von 2018 bis 2030.
Aktualisierung des SIKo-Entwurfes
Der aus dem Jahr 2017 vorliegende, nicht mehr aktuelle, Entwurf des SIKo wird nunmehr in 2020/21 fortgeschrieben. Dies hat das Bezirksamt am 17.03.2020 mit Beschluss Nr. 247 beschlossen.
Die SIKo-Fortschreibung soll die demografischen Entwicklung der Bevölkerung darstellen, die Flächenpotentiale innerhalb des Bezirks aufzeigen und bewerten, die Bedarfe und Maßnahmen der Infrastruktureinrichtungen auf Grundlage der vorliegenden Fachplanungen (Aktuelle Versorgungsbilanz und Bedarfsprognose) darstellen sowie die Handlungsbedarfe und geplanten Maßnahmen einer integrierten Infrastrukturplanung, insbesondere hinsichtlich der flächenmäßigen Auswirkung (Flächensicherung) darlegen. Einen besonderen Schwerpunkt stellt dabei die Beförderung von Mehrfachnutzung dar.
Was sind Mehrfachnutzungen?
Unter Mehrfachnutzungen versteht man eine Kombination von mehreren Nutzungen, entweder in unterschiedlichen Räumlichkeiten, aber innerhalb eines Gebäudes, oder in gleichen Räumen zu unterschiedlichen Tageszeiten, so dass mehrere Infrastruktur-Einrichtungen kompakt an einem Standort untergebracht werden können. Dadurch wird weniger Fläche benötigt und die Auslastung kann so wirtschaftlich wie möglich organisiert werden.
Verbindlichkeit des SIKo
Es wird angestrebt, das fortgeschriebene und fertiggestellte SIKo 2020/21 von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) oder zumindest vom Bezirksamt beschließen zu lassen, um die Sicherung von Infrastrukturstandorten sowie standortbezogene Planungen mit einem besonderen Augenmerk auf Mehrfachnutzungen für verwaltungsintern verbindlich zu erklären.