Beteiligungsmöglichkeiten
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (u.a. über das Onlineformular unten auf dieser Seite oder per E-Mail an: bebauungsplan@charlottenburg-wilmersdorf.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort unter der unten genannten Adresse oder postalisch an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin) eingereicht werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Fragen zum Bebauungsplanentwurf können auch unter der Telefonnummer: (030) 9029-15147 oder (030) 9029-15141 oder per E-Mail: bebauungsplan@charlottenburg-wilmersdorf.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 5100, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 9029-15147 oder per E-Mail: bebauungsplan@charlottenburg-wilmersdorf.de zur Verfügung gestellt.
Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30 c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.
Die Projektunterlagen der Vorhabenträgerin liegen außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Bezirkes.