Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht

Allgemeine Informationen:

Der Käufer eines Grundstückes hat gegenüber dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück ein gemeindliches Vorkaufsrecht nicht existiert oder nicht ausgeübt wird. Erst dann wird der Eintrag in das Grundbuch vollzogen. Zu diesem Zweck müssen die Vertragsparteien der Gemeinde den Verkauf eines Grundstückes anzeigen. Die Gemeinde prüft, ob sie ein Vorkaufsrecht hat und ob sie dieses gegebenenfalls wahrnehmen will. Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll dieses nicht ausgeübt werden, erteilt die Gemeinde dem Antragsteller hierüber unverzüglich ein Negativzeugnis entsprechend § 28 (1) BauGB, welches zur Vorlage beim Grundbuchamt dient.

Das Negativzeugnis nach § 20 Abs. 2 BauGB ( darüber, daß die Genehmigung einer Teilung nicht erforderlich ist oder als erteilt gilt) ist nicht mehr erforderlich.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin verzichtet bis auf Widerruf auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 53 NatSchGBln in Verbindung mit § 66 BNatSchG für die Grundstücke, die im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegen. Die Allgemeinverfügung gem. § 35 Satz 2 VwVfG wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 14 vom 14. April 2014 veröffentlicht.

Hinweise:

Der einen Grundstückskaufvertrag beurkundende Notar ist verpflichtet, diesen dem Stadtplanungsamt anzuzeigen. Üblicherweise wird im Kaufvertrag auch festgelegt, daß der Notar das erforderliche Negativzeugnis beantragt und wer die Kosten dafür übernimmt.

Bearbeitungszeit:

3 Wochen, bei notwendiger Beteiligung weiterer Ämter verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von drei Monaten ausgeübt werden.

Rechtliche Grundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB)

Gebühren:

Baugebührenordnung im Bauwesen

Die Gebühr für das Negativzeugnis nach § 28 Abs. 1 BauGB über das Nichtbestehen oder Nichtausüben eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes beträgt 100 EUR.
Die Gebühr für eine schriftliche Auskünfte über das Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes (ersetzen nicht das o.g. Negativzeugnis) beträgt 30 EUR.

Ansprechpartner:

Frau Bayarkhuu Telefon (030) 9029 15 142

Formulare, Merkblätter:

  • Formular Negativzeugnis

    PDF-Dokument (458.7 kB)